Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht (auch: ärztliche Schweigepflicht oder Arztgeheimnis) endet nach § 203 Abs. 4 StGB nicht mit dem Tod des Patienten (Geheimnisherr). Mittelbar dient die Schweigepflicht auch der Funktionsfähigkeit bestimmter Berufe selbst.Der Arzt darf seine Schweigepflicht gegenüber der Polizei nur dann brechen, wenn er im Rahmen der Behandlung mitbekommt, dass sein Patient ein schweres Verbrechen plant und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet wird. Das Strafgesetzbuch (§ 34 StGB) geht hier von einem „rechtfertigenden Notstand“ aus.Ein Patient kann eine Einwilligung unterzeichnen, die den Arzt von der Schweigepflicht befreit. Hierbei gilt, dass der Patient für eine rechtlich geltende Schweigepflichtsentbindung einwilligungsfähig sein muss. Des Weiteren gibt es den Fall der mutmaßlichen Einwilligung des Patienten.
Wie weit geht die Schweigepflicht : Der Arzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist – auch über den Tod des Patienten hinaus – zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen des Patienten, Aufzeichnungen über Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde.
Was unterliegt nicht der Schweigepflicht
3.1 Innerdienstliche Schweigepflicht
Unzulässig sind alle Mitteilungen an Dienstgebervertreter, Vorgesetzte, Kolleginnen, Praktikanten, Schreibkräfte, Praxisanleiter, Supervisoren usw . über anvertraute Tatsachen.
Kann die Schweigepflicht aufgehoben werden : Wenn ein Anspruch auf längere Lohnfortzahlung mit verschiedenen Erkrankungen begründet werden soll, müssen Angestellte alle relevanten Daten offenlegen — und behandelnde ÄrztInnen unter Umständen von der Schweigepflicht entbinden.
Jedoch dürfen Ärzte darüber hinaus auch gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft oder den Gerichten keinerlei Auskünfte über Patienten erteilen. Anders verhält es sich, wenn der Patient den Arzt von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft entbunden hat.
1) Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über Behandlungsverhältnisse verpflichtet und über das, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit durch und über Patienten und Dritte anvertraut und bekannt geworden ist. Dies gilt auch über den Tod der betreffenden Person hinaus.
Was fällt alles unter die Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht umfasst nach den Berufsordnun- gen der Landesärztekammern „das, was ihnen in ihrer Eigen- schaft als Ärztin oder Arzt anvertraut oder sonst bekannt gewor- den ist“ (§ 9 Abs. 1 MBO-Ä). Die berufsrechtliche Schweige- pflicht ist daher umfassend zu verstehen.Alle Informationen, die dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten in seiner Eigenschaft als Geheimnisträger anvertraut wurden, unterliegen in der Regel der Schweigepflicht.Sofern nicht explizit anders geregelt, dürfen Sie über Ihre Tätigkeit, Aufgaben oder auch Ihr Gehalt erzählen. Entscheidend ist, dass Sie keine der oben genannten persönlichen Daten oder schützenswerten Informationen ausplaudern. Solange Sie sich daran halten, sind Sie auf der sicheren Seite.
Dies ist u. a. in § 9 der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte geregelt. Heilpraktiker unterfallen der Schweigepflicht nicht. Auch Steuerberater, Patentanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wann darf der Arzt die Schweigepflicht brechen : Wenn ein Patient ausdrücklich zustimmt, dass bestimmte Informationen weitergegeben werden dürfen, kann der Arzt die Schweigepflicht brechen. Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten oder bei Kindesmisshandlung besteht für den Arzt eine gesetzliche Pflicht, die Behörden zu informieren.
Wann darf der Therapeut die Schweigepflicht brechen : Eine Ausnahme von der Schweigepflicht gilt nur, wenn ein Patient sich selbst oder andere gefährdet und der Therapeut Maßnahmen zum Schutz des Patienten oder anderer Menschen als notwendig ansieht.
Was enthält keine Regelung zur Schweigepflicht
Ausnahmen von der ärztlichen Schweigepflicht können sich er- geben, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt (2.4.1.), wenn gesetzliche Vorschriften dem Arzt eine Offenbarungs- pflicht auferlegen (2.4.2.) oder eine Offenbarungsbefugnis ein- räumen (2.4.3.).
Ansonsten darf der Arzt nur dann die Schweigepflicht brechen, wenn eine Gefahr für ein wichtiges sonstiges Rechtsgut besteht, z.B. das Leben des Partners (HIV) oder den Straßenverkehr. Keine Rechtfertigung ist gegeben, wenn der Patient bereits eine Straftat begangen hat, wohl aber, wenn er eine begehen will.Unter Schweigepflicht oder Verschwiegenheitspflicht versteht man die Pflicht bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Informationen und Daten für sich zu behalten, d. h., nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Wann endet die ärztliche Schweigepflicht : Die Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus, wenn der Arzt nach einer gewissenhaften Prüfung zum Ergebnis kommt, dass eine Offenbarung dem ausdrücklich geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten nicht entspricht.