Festgelegt ist in der StVO außerdem, wo das Halten und Parken grundsätzlich unzulässig ist: an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen sowie vor und in Feuerwehrzufahrten.Ausser bei Halteverboten ist das Parkieren generell verboten:
- auf Hauptstrassen ausserorts.
- auf Hauptstrassen innerorts, wenn für das Kreuzen zweier Motorfahrzeuge nicht genügend Platz bleibt.
- auf Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen.
Wo ist das Parken verboten
- Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird. Schließlich dienen die gekennzeichneten Parkflächen der Nutzung.
- Vor Bordsteinabsenkungen.
- Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen.
Woher weiß ich wo ich Parken darf : Grundsätzlich darf man überall im Straßenverkehr parken, wo entweder kein entsprechendes Verbotsschild steht oder wo ein Schild das Parken ausdrücklich erlaubt. Dieses Schild zeigt ein weißes P auf blauem Grund.
Wann darf ich auf der Strasse parkieren
Wenn weit und breit weder ein Parkfeld noch ein Signal sichtbar ist, dürfen Lenker ihr Auto am Strassenrand abstellen, sofern kein generelles Halte- oder Parkverbot besteht. Grundsätzlich gilt platzsparend zu parken, wobei die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden darf.
Wie viel Platz muss auf der Straße sein dass ich Parken darf : Das heißt, jeder Verkehrsteilnehmer begeht einen Verstoß im Sinne der Straßenverkehrsordnung, wenn er an Straßenstellen hält oder parkt, in denen die Restbreite der Fahrbahn neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 Meter beträgt. Hier ist Halten und Parken ist unzulässig.
"Grundsätzlich können Auto oder Motorrad zeitlich unbegrenzt im öffentlichen Raum parken – solange das Fahrzeug zugelassen ist, über eine gültige HU-Plakette verfügt und das Fahrzeug nicht im Halteverbot steht", sagt Hasso Suliak vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, GDV.
In einer 30er Zone gelten dieselben Parkregeln wie überall. Diese Parkregeln besagen: Das Parken auf dem Gehweg ist verboten, entgegen der Parkrichtung darf nicht geparkt werden (Einbahnstraßen können hier eine Ausnahme sein) und an Kreuzungen sowie Kurven muss mindestens fünf Meter Abstand gehalten werden.
Wo darf man in Wohngebieten Parken
Beachten Sie folgende Regelungen: Das Fahrzeug muss in Fahrtrichtung und am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Ausnahmen gelten in Einbahnstraßen, hier darf auch links geparkt werden. Es sollte genügend Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen gehalten werden (in der Regel mindestens 5 Meter).Wo nicht gehalten werden darf, ist grundsätzlich auch das Parken verboten. Grundsätzlich müssen Sie am rechten Fahrbahnrand parken. Linksparken, also entgegen der Fahrtrichtung, ist nur in Einbahnstraßen und bei am rechten Fahrbahnrand verlaufenden Straßenbahnschienen möglich.Sie dürfen Ihr Fahrzeug in Wohngebieten am Straßenrand problemlos und dauerhaft abstellen, es sei denn, die Parkplätze sind Anwohner vorbehalten, die im Besitz eines Parkausweises sind. Parken Sie Ihr Fahrzeug am Straßenrand, muss das Fahrzeug eine gültige TÜV-Plakette sitzen.
Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält. Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann.
Ist es verboten vor der eigenen Einfahrt zu Parken : Beim Parken ist nicht nur auf die Verkehrszeichen zu achten. Vielmehr ist das Parken vor Grundstückseinfahrten sowie vor einem abgesenkten Bordstein verboten. Besitzern bzw. Mietern ist es jedoch erlaubt, ihr Fahrzeug vor der eigenen Zufahrt abzustellen, wenn sich dort keine Borsteinabsenkung befindet.
Was tun gegen dauerparker vor dem Haus : Einen Dauerparker melden Sie am besten über das Ordnungsamt Ihrer Stadt. Die Telefonnummer finden Sie auf der Website Ihrer Stadt. Ob die Stadt aber etwas gegen den Dauerparker unternehmen kann, ist unwahrscheinlich.
Wer darf vor meiner Haustür Parken
Ist das Parken vor der Eingangstür erlaubt Handelt es sich um Ihr eigenes Grundstück, können Sie den Eingangsbereich so zuparken, wie Sie wollen. Befindet sich die Eingangstür allerdings auf einem Gehweg, ist das Parken dort in aller Regel verboten.
Wichtig zu wissen: Wenn geparkt wird und der Gehweg bzw. Fahrbahnrand dafür genutzt werden darf, ist dabei immer die rechte Seite zu benutzen. Eine Ausnahme davon gilt nur in Einbahnstraßen und auf Straßen mit am rechten Fahrbahnrand verlaufenden Straßenbahnschienen: Hier besteht eine Ausnahme vom Linksparkverbot.Verkehrsteilnehmer die dort halten oder parken, ohne dabei eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m übrig zu lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Wie lange darf ein Auto Parken ohne bewegt zu werden : Das Parken im öffentlichen Raum ist zeitlich unbeschränkt gestattet, solange vor Ort keine andere Regelung getroffen wurde. Theoretisch darf also jeder sein Auto in einer regulären Parklücke abstellen und für eine unbestimmte Dauer stehen lassen.