Wird der Keller mit zur Wohnfläche gezählt?
Wohnflächenberechnung nach DIN 277

DIN 277
Keller, Waschkeller 100% der Fläche
Flächen unter Dachschrägen 100% der Fläche
Flächen unter Treppen Ab 1,5 Metern Höhe: 100% der Fläche
Treppen 100% der Fläche

Ist z.B. ein Keller als Wohnung ausgebaut, gilt dieser natürlich als Wohnfläche. Nur dann, wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören, sind sie zu berücksichtigen.Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.

Welche Räume werden als Wohnfläche berechnet : Zur Wohnfläche gehören alle Wohn- und Schlafzimmer sowie Bäder, Küchen, Flure und Abstellräume. Auch Wintergärten, Fitnessräume, Saunen oder Innenpools zählen zur Wohnfläche, wenn die Räume nach allen Seiten geschlossen und beheizt sind.

Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden

Grundsteuererklärung: Was nicht zur Wohnfläche zählt

Einige Räume müssen in der Grundsteuererklärung nicht angegeben werden. Dazu gehören: Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen. Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Welche Räume werden bei der Grundsteuer berechnet : Zur Wohnfläche gehören danach die Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden. Das sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt bei der Grundsteuer als Wohnfläche.

Achtung: Nutzflächen richtig eintragen

Zubehörräume sind bei der Grundsteuer keine Nutzflächen! Wichtig: Auch wenn in Bauunterlagen, in Kaufverträgen oder im allgemeinen Sprachgebrauch ein Keller oder ein Heizungsraum als Nutzfläche bezeichnet wird, gelten diese Räume bei der Grundsteuer nicht als Nutzfläche.

Die Flächenangaben bei der Grundsteuer

Vereinfacht dargestellt ist bei der Grundsteuererklärung folgendes gemeint: Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.

Was muss ich bei der Grundsteuer als Wohnfläche angeben

Was unter dem Begriff „Wohnfläche“ im Rahmen der Grundsteuer zu verstehen ist, kann man dem AEBewGrSt (allgemeiner Teil und Grundvermögen, z.B. A 249.1) und der Wohnflächenverordnung entnehmen. Zur Wohnfläche gehören danach die Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden.Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.Zur Wohnfläche gehören danach die Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden. Das sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt bei der Grundsteuer als Wohnfläche.

Dazu gehören auch: häusliche Arbeitszimmer, Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume (je zur Hälfte), Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu dieser Wohnung oder diesem Haus gehören (in der Regel je zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte).

Welche Räume brauchen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden : Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Räume, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, können außer Acht gelassen werden. Dazu zählen laut Wohnflächenverordnung beispielsweise Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.

Welche Räume werden bei der neuen Grundsteuer nicht berechnet : Die Flächenangaben bei der Grundsteuer

Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.

Wird Wohnfläche kontrolliert Grundsteuer

Die Wohnfläche wird in fast jedem Bundesland für die Berechnung des Grundsteuerwertes benötigt, sie beeinflusst letztlich auch die Höhe der Grundsteuer. Denn: Je mehr Wohnfläche ein Gebäude hat, desto höher fällt am Ende die Grundsteuer aus.

Zimmer, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, müssen nicht berücksichtigt werden. Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert: Kellerräume. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.Die Flächenangaben bei der Grundsteuer

Vereinfacht dargestellt ist bei der Grundsteuererklärung folgendes gemeint: Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.

Welche Räume muss man bei der Grundsteuer angeben : Dazu gehören:

  • Räume im Keller (zum Beispiel Heizungsräume, Waschküchen und Vorratsräume), sofern sie nicht Wohnzwecken dienen.
  • Treppen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.
  • Waschküchen.
  • Dachbodenräume (Dachboden, Speicher)
  • Trockenräume.
  • Heizungsräume.
  • Garagen.