als Erbe sind Sie verpflichtet, das für die Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt über die Erbschaft zu informieren. Diese Anzeige müssen Sie innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, vornehmen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für den Erwerb als Vermächtnisnehmerin bzw. Vermächtnisnehmer.Sobald Sie von einer Erbschaft erfahren haben, müssen Sie sich grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim Erbschaftsteuer-Finanzamt melden. Es reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie folgende Angaben machen: Vorname, Familienname und Identifikationsnummer, Beruf sowie Anschrift von Erblasser/in und Erbe/Erbin.Das Standesamt, die Nachlassgerichte, Notare, deutsche Konsuln im Ausland und sogar die Banken machen dem Finanzamt gegenüber bei Todesfällen Kontrollmitteilungen. So erfährt das Finanzamt vom Todesfall und dem Erbe.
Welches Formular für Erbschaft : Die Basis der Erbschaftsteuererklärung bildet der Mantelbogen. Geben alle Erben eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung ab, muss dieser Mantelbogen nur einmal ausgefüllt werden. Bei einer einzelnen Erbschaftsteuererklärung jedes Erben ist mit jeder Erklärung auch ein vollständiger Mantelbogen vorzulegen.
Was passiert wenn ich ein Erbe nicht dem Finanzamt melden
Das Unterlassen einer Erbschaftsteueranzeige oder -erklärung kann der Fiskus als Steuerhinterziehung auslegen und ein Steuerstrafverfahren gegen Sie einleiten. Innerhalb von (nur) drei Monaten nach Kenntnis von der Erbschaft müssen Sie die zuständigen Finanzbehörden über den Erbschaftsanfall informieren, § 30 ErbStG.
Wer meldet Verstorbenen beim Finanzamt ab : Standesämter sind verpflichtet, jeden Sterbefall dem Finanzamt zu melden. Auch Notare und Nachlassgerichte sind im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Testaments, der Erteilung eines Erbscheins anzeigepflichtig.
Andere Institutionen informieren das Finanzamt
Das Finanzamt wird auch von anderen Institutionen über die Erbschaft informiert: Standesamt. Notar und Nachlassgericht.
Wer Vermögen erbt, müsse das innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Erbschaft dem Finanzamt melden, sagt Claudia Kalina-Kerschbaum von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Gleiches gilt im Falle eines Vermächtnisses, also wenn jemand nur einen bestimmten Teil des Erbes erhält.
Kann man die Erbschaftsteuererklärung selber machen
Erstellung der Erbschaftssteuererklärung. Der Steuerpflichtige kann die Erklärung zur Erbschaftssteuer grundsätzlich selbst abgeben, was in einfachen Konstellationen mit etwas Einarbeitung gegebenenfalls machbar ist.Wenn das zuständige Finanzamt von einem Erbe oder einer Schenkung erfahren hat, sendet es Dir den Vordruck zur Erklärung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zu. Diesem Steuerformular sind Anlagen und Anleitungen beigefügt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern sollen.Standesämter sind verpflichtet, jeden Sterbefall dem Finanzamt zu melden. Auch Notare und Nachlassgerichte sind im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Testaments, der Erteilung eines Erbscheins anzeigepflichtig.
Für den Fall, dass man die Erklärung nicht rechtzeitig abgeben kann, sollte man eine Fristverlängerung beantragen, da ansonsten ein Verspätungszuschlag von bis zu 10% der Steuer gemäß § 152 AO, sowie Zwangsgelder gemäß § 329 AO festgesetzt werden können.
Was passiert wenn man keine Erbschaftsteuererklärung macht : Können Sie die Erklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeben, beantragen Sie bitte beim Finanzamt rechtzeitig Fristverlängerung unter Angabe des Grundes. Bei Nichtabgabe oder nicht fristgerechter Abgabe der Erklärung können ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO) sowie Zwangsgelder (§ 329 AO) festgesetzt werden.