Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.Ist z.B. ein Keller als Wohnung ausgebaut, gilt dieser natürlich als Wohnfläche. Nur dann, wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören, sind sie zu berücksichtigen.Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben
Gebäudeteil | Fläche wird angerechnet |
---|---|
Abstellräume außerhalb der Wohnung | Nein |
Wohnräume, Küche Bad, WC | Ja |
Flur | Ja |
Keller, Waschküche | Nein |
Was muss ich als Nutzfläche bei der Grundsteuer angeben : Als Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen anzusehen, die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und weder als Zubehörraum noch als Wohnfläche anzusehen sind. Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume.
Wann ist ein Keller ein Wohnkeller
Was ist ein Wohnkeller Wohnkeller sind Kellerräume, die für Wohnzwecke genutzt werden können und entsprechend ausgebaut und eingerichtet sind. Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, spricht man auch von einer Kellerwohnung.
Was ist der Unterschied zwischen Keller und Souterrain : Ein Keller ist nicht gleich ein Souterrain, denn der Begriff wird ausschließlich für Räume verwendet, die zum Wohnen geeignet sind. Ist das Geländeniveau auf der Gebäuderückseite höher als auf der Straßenseite, so kann das Erdgeschoss zwar die Merkmale eines Souterrains besitzen, gilt jedoch nicht als solches.
Achtung: Nutzflächen richtig eintragen
Zubehörräume sind bei der Grundsteuer keine Nutzflächen! Wichtig: Auch wenn in Bauunterlagen, in Kaufverträgen oder im allgemeinen Sprachgebrauch ein Keller oder ein Heizungsraum als Nutzfläche bezeichnet wird, gelten diese Räume bei der Grundsteuer nicht als Nutzfläche.
Die Flächenangaben bei der Grundsteuer
Vereinfacht dargestellt ist bei der Grundsteuererklärung folgendes gemeint: Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.
Was passiert bei falscher Wohnfläche Grundsteuer
Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.Die Flächenangaben bei der Grundsteuer
Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.
Keller berechnen nach DIN 277
Die DIN 277 berücksichtigt bei der Wohnflächenberechnung Keller zu 100 Prozent, da sie unter die Kategorie "Nutzflächen" fallen. Einzige Ausnahme: Die Flächen von Kellerlichtschächten werden nicht mit berechnet.
Ist Keller Wohn oder Nutzfläche : Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.
Wann ist Souterrain Wohnfläche : Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Bei der Wohnflächenermittlung sind die Souterrain-Räume mit einzurechnen, wenn diese mietvertraglich zu Wohnzwecken angemietet sind.
Wie wird Keller berechnet
Die DIN 277 berücksichtigt bei der Wohnflächenberechnung Keller zu 100 Prozent, da sie unter die Kategorie "Nutzflächen" fallen. Einzige Ausnahme: Die Flächen von Kellerlichtschächten werden nicht mit berechnet.
Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:
- Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
- Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
- Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
- Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.
Was passiert wenn ich die Grundsteuererklärung falsch gemacht habe : Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.