Der Umsetzungsstand des Onlinezugangsgesetzes im Januar 2024
Noch immer liegt die vollständige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in weiter Ferne. Bis Ende 2022 sollte mit 575 öffentlichen Serviceangeboten ein Großteil der Verwaltungsdienste im Internet verfügbar sein.In Deutschland gibt es insgesamt mehr als 200 Verwaltungsleistungen, für die Daten zum „Einkommen“ relevant sind. Diese Verwaltungsleistungen haben mitunter erheblichen Einfluss auf das Leben vieler Bürgerinnen und Bürger.
- Onlinezugangsgesetz (OZG)
- Der Online-Ausweis.
- Geschäfts- und Koordinierungsstelle 115.
- Single Digital Gateway (SDG)
- De-Mail.
- Registermodernisierung.
- FIM – Föderales Informationsmanagement.
- Digitalcheck – Gesetze digitaltauglich gestalten.
Wie geht es weiter mit dem OZG : Das OZG 2.0 soll die öffentliche Verwaltung endlich digitaler machen. Bürger:innen, Unternehmen und Organisationen sollen sich so den Gang aufs Amt und damit viel Zeit und Papier sparen. Die Digitalisierung zahlreicher Verwaltungsdienstleistungen sollte eigentlich schon Ende 2022 abgeschlossen sein.
Bis wann muss das OZG umgesetzt werden
Grundlage dafür ist das im Jahr 2017 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" – Onlinezugangsgesetz (OZG), welches alle Behörden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Wie viele Leistungen sollen im Rahmen des OZG digitalisiert werden : Die etwa 575 umzusetzenden OZG-Leistungen für Bürgerinnen und Bürger so- wie für Unternehmen sind anhand von Lebens- und Geschäftslagen systematisiert. Jedes dieser Lebens- bzw. Geschäftslagenpakete umfasst durchschnittlich etwa 10 Verwaltungs- leistungen.
Im Jahr 2017 wurden mehr als 6.000 zur Digitalisierung vorgesehenen Verwaltungsleistungen aus dem LeiKa in den OZG-Umsetzungskatalog überführt. Diese Leistungen wurden zu 575 Leistungsbündeln, den sogenannten OZG-Leistungen, geclustert.
Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar 2024, das sogenannte „Onlinezugangsgesetz“ novelliert (20/8093). Das 2017 beschlossene Gesetz hatte zum Ziel, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten.
Für wen gilt das OZG
Das Onlinezugangsgesetz von 2017 verpflichtet Bund und Länder, alle Verwaltungsleistungen zusätzlich über Verwaltungsportale im Internet anzubieten. Das betrifft sowohl Leistungen des Bundes als auch Leistungen der Länder und Kommunen.Das Onlinezugangsgesetz ( OZG ) fordert: das Anbieten aller Verwaltungsleistungen auch elektronisch bis 2022. das Bereitstellen von Nutzerkonten. die Verknüpfung der Verwaltungsleistungen über Nutzerkonten zum Portalverbund.