Am günstigsten sind Jahrespolicen, die alle Urlaubsreisen in einem Jahr (an bis zu 56 Tagen) abdecken und für Einzelpersonen 10 bis 20 Euro, für Familien 20 bis 35 Euro pro Jahr kosten. Krankenversicherungen für Aufenthalte von drei Monaten kosten rund 200 Euro, bei Reisen nach Nordamerika rund 300-500 Euro.Tarife im Überblick
Tarife | ||
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Tarife | Unter 27 Jahren | Ab 66 Jahren |
Beitrag | ab 41,90 € | ab 149,40 € |
Versicherungsdauer | ||
Versicherungsdauer | 2-24 Monate | 2-12 Monate |
« Vor einer Reise ins außereuropäische Ausland ist es in jedem Fall dringend ratsam, sich mit einer ARKV abzusichern. »Sie übernimmt die Kosten für eine medizinische Heilbehandlung im Ausland, wenn die gesetzliche Krankenversicherung dies nicht leistet.
Für welches Land braucht man eine Auslandskrankenversicherung : In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung in der Europäischen Union In allen Ländern der EU besteht ein Basisschutz durch die GKV. Dies gilt ebenso für Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum), die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Nordirland.
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für 6 Monate
Für 6 Monate kostet die Versicherung also ohne USA und Kanada um die 200 Euro und mit USA und Kanada um die 550 Euro.
Wo schließt man am besten eine Auslandskrankenversicherung ab : Wo schließe ich am besten meine Auslandskrankenversicherung ab
- direkt beim Versicherer.
- beim Versicherungsvertreter.
- beim Versicherungsmarkler.
- auf Online- Vergleichsseiten.
- bei einem Spezialisten (für Auslandskrankenversicherung)
Ab 13,90 Euro pro Jahr gibt es den Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen. Für Familien geht es ab 29,90 Euro pro Jahr los. Beide Tarife gelten für Reisen bis zu maximal 56 Tage.
Reisekrankenversicherung: Bedeutet in der Regel das Gleiche wie Auslandsreise-Krankenversicherung. Manche Anbieter verwenden den Begriff aber auch anstatt Auslandskrankenversicherung. Die Unterschied wird dann lediglich anhand der versicherten Reisedauer deutlich.
Ist man über die Krankenkasse im Ausland versichert
Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz bleibt auch bei längeren Aufenthalten im EU-Ausland bestehen. Die Leistungen richten sich aber nach den Bestimmungen des Ziellandes. Außerhalb der Europäischen Union erlischt in der Regel der gesetzliche Krankenversicherungsschutz mit der Verlegung des Wohnsitzes.Auslandskrankenversicherungen gibt es für Urlaubsreisen oder längere Aufenthalte im Ausland – man kann sie bis einen Tag vor der Abreise abschließen.In der Regel müssen Sie einen Versicherungsvertrag vor Leistungsantritt unterschreiben. Das gilt auch für die übliche Auslandskrankenversicherung. Diese müssen Sie vor Ihrer Abreise für den gesamten Zeitraum abschließen.
Reisekrankenversicherung: Bedeutet in der Regel das Gleiche wie Auslandsreise-Krankenversicherung. Manche Anbieter verwenden den Begriff aber auch anstatt Auslandskrankenversicherung. Die Unterschied wird dann lediglich anhand der versicherten Reisedauer deutlich.
Sollte man Auslandskrankenversicherung abschließen : Brauche ich eine private Auslandsreise-Krankenversicherung Wer den Urlaub im Ausland verbringt, sollte unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Sind Sie über die gesetzliche Krankenkasse versichert, ist das noch wichtiger als für privat Versicherte.
Bin ich mit meiner AOK Karte im Ausland versichert : Ihren Versicherungsschutz auf Reisen haben Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte automatisch immer dabei: Auf der Rückseite befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ermöglicht eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland.
Kann ich mit meiner krankenkassenkarte im Ausland zum Arzt
Kein Problem: Mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), auch EHIC (European Health Insurance Card) genannt, haben Sie einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Das bedeutet: Sie können wie Einheimische zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, um sich behandeln zu lassen.
Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt.Die Krankenkassen übernehmen in aller Regel nur die Kosten, die auch von den Kassen im jeweiligen Land erstattet würden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen deshalb Selbstbehalte und Zuzahlungen, die im Ausland üblich sind, aus der eigenen Tasche zahlen.
Für welche Länder braucht man keine Auslandskrankenversicherung : In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ( EU ) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum – EWR ) und der Schweiz haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.