Für eine Post-Bewerbung werden in der Regel 8,50 Euro Kosten akzeptiert. Manche Finanzämter gestehen auch einen Betrag von zehn oder 15 Euro pro Bewerbung zu. Online-Bewerbungen sind günstiger, weil das Geld für Bewerbungsmappe, Ausdruck der Bewerbung und Porto gespart wird.Kosten für die Erstellung und das Verschicken von Bewerbungsunterlagen werden von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter bis zu einer Höhe von 260,00 Euro pro Jahr erstattet. Dies kann entweder nach tatsächlichen Kosten (Belege, Quittungen) oder pauschal mit je 5,00 Euro pro Bewerbung erstattet werden (§ 3 UBV-AnO).Pauschalen bieten Ihnen die Möglichkeit, Bewerbungskosten bzw. Werbungskosten auch ohne Nachweise steuerlich geltend zu machen. Das Finanzamt akzeptiert eine maximale Werbungskostenpauschale von bis zu 1200 Euro. Sind die angegebenen Kosten höher als 1200 Euro, müssen Sie alle Bewerbungskosten durch Belege nachweisen.
Wie bekomme ich Bewerbungskosten erstattet : Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten
Um sich die Bewerbungskosten vom Arbeitsamt respektive der Agentur für Arbeit erstatten zu lassen, bedarf es eines Antrags. Optimal ist das persönliche Vorstellen beim zuständigen Sachbearbeiter, da hier dem Bewerber gleich ein mit Datum abgestempelter Antrag mitgegeben wird.
Wie hoch ist die Pauschale für Bewerbungskosten
Manche Finanzämter genehmigen pauschal 10 bis 15 Euro pro Bewerbung und wollen dafür als Nachweis lediglich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder einen Absagebrief. Nur tatsächlich gelaufene Bewerbungen können Sie also in der Steuererklärung eintragen.
Was zählt zu den Bewerbungskosten : Zu den Bewerbungskosten gehören alle Aufwendungen, die Ihnen bei der Stellensuche entstehen. Das sind zum Beispiel: Schriftliche Bewerbungen: Ausgaben für Bewerbungsfotos, amtliche Beglaubigungen, Fotokopien, Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Briefpapier, Briefumschläge, Briefporto, Präsentationsmappen usw.
Technik, Vorbereitung, Materialien und sogar die Reise zum Vorstellungsgespräch können als Bewerbungskosten angerechnet werden. Das umfasst auch Bewerbungsseminare und die Nutzung eines Bewerbungsratgebers. Die Kosten für deine Bewerbung zählen als Werbungskosten.
Denn der Gesetzgeber hat festgelegt: Wer einlädt, zahlt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 670 BGB) sind Arbeitgeber verpflichtet, jedem einzelnen Kandidaten die entstehenden Kosten zu erstatten – und dabei spielt es keine Rolle, ob er oder sie den Job bekommt oder nicht.
Wie viel Bewerbungskosten kann ich absetzen
So setzt Du die Bewerbungskosten von der Steuer ab
Für Bewerbungen per Post kannst Du dabei höhere Beträge absetzen als für Online-Bewerbungen. In der Regel akzeptieren die Finanzämter einen pauschalen Betrag von 10 bis 15 Euro pro Post-Bewerbung. Manche Finanzämter rechnen nur mit 8,50 Euro Kosten pro Post-Bewerbung.Die Kosten für das Vorstellungsgespräch trägt nach allgemeiner Auffassung gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Arbeitgeber, wenn er einen Bewerber zur Vorstellung aufgefordert hat. Er muß dem Bewerber dann alle Aufwendungen ersetzen, die dieser den Umständen nach für erforderlich halten durfte.Die Kosten für das Vorstellungsgespräch trägt nach allgemeiner Auffassung gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Arbeitgeber, wenn er einen Bewerber zur Vorstellung aufgefordert hat. Er muß dem Bewerber dann alle Aufwendungen ersetzen, die dieser den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
2,49 €
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