Der Gründungszuschuss setzt sich aus der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes und einem Zuschuss zur sozialen Absicherung in Höhe von 300 Euro zusammen. Nach sechs Monaten kann eine Verlängerung des Gründungszuschusses um weitere neun Monate beantragt werden.Kann ich den Gründungszuschuss ein zweites Mal erhalten Sie können den Gründungszuschuss grundsätzlich nur dann erneut erhalten, wenn nach dem Ende der letzten Förderung mindestens 24 Monate vergangen sind.Sollte Ihr Gründungszuschuss abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Hat dieser keinen Erfolg, bleibt Ihnen nur der Weg vor das Sozialgericht. Hier müssen Sie den Mangel an Beschäftigungsperspektiven, die Erfolgschancen Ihres Gründungsvorhabens und Ihre Eignung darlegen.
Wie viel darf man mit Gründungszuschuss verdienen : Wie viel darf man mit Gründungszuschuss verdienen Es gibt keine Verdienstgrenze beim Gründungszuschuss, solange Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich bleibt und Nebentätigkeiten 15 Wochenstunden nicht überschreiten.
Wann wird der Gründungszuschuss abgelehnt
Ein schlecht formulierter oder unvollständiger Businessplan mit fehlenden Unterlagen führt auch zur direkten Ablehnung. Die Gründe dafür können vielfältig sein, z.B. durch zu knapp bemessene Zeit für die Erstellung des Businessplans oder durch nicht ausreichende Schreibfähigkeiten des Gründers.
Wann muss ich den existenzgründungszuschuss zurückzahlen : Der Gründungszuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden – auch wenn die Gründung nicht erfolgreich verläuft. Bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit ist das Arbeitsamt jedoch unverzüglich zu informieren, da dann die Zahlung des Zuschusses eingestellt wird.
Der Gründungszuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie arbeitslos sind und zu Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie müssen Ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden.
Da bei der Bundesagentur für Arbeit mit Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen zu rechnen ist, kann der Gründungszuschuss nicht über Nacht bewilligt werden. Um die Bearbeitung allerdings zu beschleunigen, ist es wichtig, bei der Antragstellung mitzuwirken und eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtiges Einkommen
Die gute Nachricht: Der Gründungszuschuss ist steuerfrei.Der Gründungszuschuss kann 6 Monate lang in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds, zuzüglich 300 € monatlich, bezahlt werden. Im Anschluss daran kann für weitere 9 Monate der Betrag von 300 € monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachweisen kann.Sie erhalten dafür 6 Monate lang einen monatlichen Zuschuss, der sich folgendermaßen zusammensetzt: Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.