Ja, es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Heizungswartung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, Heizungsanlagen regelmäßig und fachkundig warten zu lassen. Wie oft die Heizung gewartet werden soll, ist allerdings nicht vorgegeben. Und es gibt auch keine Kontrollen, ob die Wartungspflicht eingehalten wurde.Grundsätzlich sollte deshalb eine Heizungswartung einmal im Jahr vorgenommen werden. Bei größeren Heizanlagen über 50 kW können auch zwei Wartungen jährlich sinnvoll sein. Ideal ist ein Termin vor Beginn der nächsten Heizperiode, um die Heizungsanlage überprüfen und für den nächsten Winter startklar zu machen.Für Gasheizungen hat die Bundesregierung die Pflicht zum Heizungscheck eingeführt. Bis zum 15. August 2024 muss die Überprüfung stattfinden.
Was kostet die jährliche Wartung der Heizung : In der Regel liegen die Kosten in der folgenden Preisspanne:
Heizungswartung im Einfamilienhaus: 160 Euro. Heizungswartung im Mehrfamilienhaus: 150 – 200 Euro.
Welche Wartungen sind gesetzlich vorgeschrieben
Wartungen und Prüfungen im Unternehmen
- Reinigen, z.B. das Entfernen von Schmutzpartikeln oder Überresten.
- Schmieren, z.B. Einfetten/Einölen von Bahnen und Schienen mit geeigneten Schmierstoffen.
- Nachstellen/Nachziehen, z.B. Zahnriemen nachstellen, Lagerspiel neu kalibrieren.
Wie oft muss ich meine Gasheizung warten lassen : Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Überprüfung der Abgasanlage: Diese muss zwingend alle zwei Jahre durch den Schornsteinfeger erfolgen. Die Wartung Ihrer Gastherme sollten Sie jedoch mindestens in demselben Intervall durchführen lassen.
Ohne regelmäßige Wartung besteht das Risiko, dass Brennstoff außerhalb der Anlage in Flammen gerät und das Brandrisiko des Gebäudes erheblich steigert. Aus diesem Grund schreibt der nationale und europäische Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung von Heizungsanlagen im privaten und gewerblichen Bereich vor.
Der Fachbetrieb kontrolliert unter anderem auch etwaige Verluste bei Abgas, Wärme und Ventilation. Heizungsbauer, Gas- und Wasser-Installateure, Schornsteinfeger und Energieberater dürfen den einfachen Heizungscheck durchführen.
Wer ist vom Heizungscheck befreit
Ausgenommen von dieser Pflicht sind Immobilien mit einer Gasheizung, die in den vergangenen Jahren bereits einen HeizungsCheck gemäß DIN 15378 vorgenommen haben, bereits nachweislich mit einen hydraulischen Abgleich ausgestattet sind oder innerhalb von 6 Monaten nach Stichtag eine neue Heizung haben werden.Nach § 10 BetrSichV müssen Arbeitgeber Maßnahmen zur Instandhaltung treffen, damit geltende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden und Maschinen und Anlagen in einem sicheren Zustand betrieben werden.Grundsätzlich sind Betreiber:innen, also Hauseigentümer:innen, in der Pflicht, die Wartung der Heizungsanlage durchführen zu lassen. Vermieter:innen haben allerdings die Möglichkeit, die Wartungskosten über die Betriebskosten auf die Mieter:innen umzulegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Die Pflicht entfällt, wenn die Heizung bereits hydraulisch abgeglichen wurde oder wenn geplant ist, innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag die Heizung auszutauschen oder mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Fläche des Gebäudes dämmen zu lassen.
Bis wann muss Heizungscheck gemacht werden : Wer ist zum HeizungsCheck verpflichtet Der HeizungsCheck muss für alle Immobilien mit Gasheizung bis spätestens zum 15. September 2024 durchgeführt werden.
Was passiert wenn ich den Service nicht mache : Was passiert, wenn ich keine Inspektion machen lasse Wenn du keine regelmäßige Inspektion machen lässt, riskierst du die Herstellergarantie. Innerhalb der Garantiezeit werden Schäden nur übernommen, wenn du die vorgeschriebenen Service-Intervalle einhältst. Außerdem führst du somit kein gepflegtes Scheckheft.
Ist Effizienz Check verpflichtend
Seit diesem Oktober gilt für Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen die Pflicht zu einer Effizienzprüfung ihrer Anlagen. Die Verpflichtung ist Teil der Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung und in einer Verordnung geregelt (Link siehe unten).
Anders als die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) ist die Inspektion für Dein Auto keine Pflicht.Apropos Garantieanspruch: Den vorgegebenen Inspektionstermin sollte man maximal drei Monate überziehen – sonst kann es Probleme bei der Garantieleistung geben.
Wie oft Inspektion bei wenigfahrer : Wenigfahrer müssen dann zum Beispiel nach einem Jahr und bei erst 6.000 Kilometern Laufleistung zur Jahresinspektion in die Werkstatt. Vielfahrer mit 15.000 Kilometern Laufleistung sollten in diesem Fall zum Beispiel bereits nach acht Monaten zum Service.