Wenn Sie bereits für die EPR-Verpackungskategorie in Deutschland registriert sind, übermitteln Sie Ihre LUCID-Registrierungsnummer an Seller Central. Nach der Übermittlung an Seller Central kann es bis zu 5 Werktage dauern, bis Amazon die von Ihnen übermittelte Nummer validiert.Was kostet die LUCID-Registrierung Die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR ist für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer kostenfrei. Auch die Übermittlung von Daten und alle damit verbundenen Schritte verursachen keine Gebühren.Ihre LUCID-Nummer finden Sie jederzeit im Login-Bereich der LUCID-Plattform. Nach dem Login befinden Sie sich in Ihrem Dashboard. Die dort angezeigte „Registrierungsnummer“ ist Ihre LUCID-Nummer. Sie besteht in der Regel aus dem Länderkürzel DE und einer 13-stelligen Ziffernfolge.
Was passiert wenn man sich nicht bei Lucid registriert : Hierfür sieht das Gesetz nicht nur Bußgelder von bis 100.000,- Euro bei Nicht-Registrierung bzw. bis zu 200.000,- Euro bei Nicht-Lizenzierung vor, sondern ein faktisch ein Vertriebsverbot, da Händler ohne eine Registrierung keine systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen dürfen!
Wie viel kostet eine Verpackungslizenz
39,00 € zzgl. MwSt. Sowohl die Mengenmeldung als Basis der Systembeteiligung bei einem dualen System als auch die Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister basieren auf den Gewichtsangaben der Verpackungsmengen in Kilogramm.
Wann ist man erstinverkehrbringer : Ein Erstinverkehrbringer ist eine natürliche oder juristische Person, die erstmalig eine Verpackung oder einen verpackten Artikel in Deutschland in Verkehr bringt. Dies gilt sowohl für Verpackungen, die selbst hergestellt als auch für Verpackungen, die von Dritten bezogen werden.
Was passiert wenn Sie die Verpackungslizenz umgehen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister deswegen Bußgelder bis 200.000 Euro verhängen.
Neben der Beteiligung an einem dualen System müssen Unternehmen außerdem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sein. Diese fungiert als Kontrollinstanz zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten.
Was wenn man keine Verpackungslizenz hat
Sollten Sie, trotz Verpflichtung, keine Verpackungslizenz besitzen, erfolgt eine Abmahnung und durch die neuen Regularien des Verpackungsgesetzes hohe Geldbußen.Jedes Unternehmen, das in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringt bzw. importiert, ist dazu verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID unter Angabe der Verpackungsarten zu registrieren.Die Registrierung, die Datenmeldungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind für die Hersteller/Erstinverkehrbringer kostenfrei.
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Wer zahlt die Kosten der Verpackung : Gemäß dem Verpackungsgesetz sind die Kosten für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen grundsätzlich von den Herstellern bzw. Vertreibern zu tragen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die Verpackungen in den Markt bringen, für die Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen verantwortlich sind.
Ist Lucid Pflicht : Wer muss sich bei LUCID registrieren Grundsätzlich muss sich jeder vorab bei der Zentralen Stelle registrieren, der erstmalig Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Die Registrierungspflicht gilt für Hersteller aller mit Ware befüllten Verpackungen.
Wer ist der erstinverkehrbringer
Ein Erstinverkehrbringer ist eine natürliche oder juristische Person, die erstmalig eine Verpackung oder einen verpackten Artikel in Deutschland in Verkehr bringt. Dies gilt sowohl für Verpackungen, die selbst hergestellt als auch für Verpackungen, die von Dritten bezogen werden.
Ein Erstinverkehrbringer ist eine natürliche oder juristische Person, die erstmalig eine Verpackung oder einen verpackten Artikel in Deutschland in Verkehr bringt. Dies gilt sowohl für Verpackungen, die selbst hergestellt als auch für Verpackungen, die von Dritten bezogen werden.Gemäß dem Verpackungsgesetz sind die Kosten für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen grundsätzlich von den Herstellern bzw. Vertreibern zu tragen. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die Verpackungen in den Markt bringen, für die Sammlung, Sortierung und Recycling der Verpackungen verantwortlich sind.
Welche Verpackungen sind meldepflichtig : Versandverpackungen wie Kartons, Luftpolsterfolie und Versandumschläge. Auch Exportware ist meldepflichtig, kann aber im späteren Verlauf anhand der Mengenmeldungen als Export deklariert und wieder abgezogen werden.