In der Regel dauert es 3 – 4 Wochen, bis dort über Ihren Antrag entschieden wird.Die Krankenkasse prüft, ob die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und bewilligt die Kur dann in der Regel innerhalb von drei Wochen.Im Allgemeinen beträgt er sechs Wochen.
Was sind die Voraussetzung für eine Mutter-Kind-Kur : Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann für Sie infrage kommen, wenn Sie kurbedürftig sind und eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen: Sie haben erhebliche Probleme, Ihre Kinder zu erziehen und zu versorgen. Sie sind familiär stark belastet oder befinden sich in einer Trennungssituation.
Wer zahlt das Gehalt bei einer Mutter-Kind-Kur
Die Arbeitgeber sind bei einer Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Das bedeutet: Der volle Monatslohn wird weiterhin gezahlt. Mütter und Väter müssen aber natürlich ebenfalls darauf achten, ihrem Vorgesetzten unverzüglich die entsprechenden Genehmigungen bzw.
Wie schnell kann man eine Kur antreten : Nach der Bewilligung eines Reha-Aufenthaltes kann man mit einer Wartezeit von drei bis acht Wochen bis zum Beginn der Rehabilitation rechnen. Reha-Anträge im Eilverfahren werden bevorzugt und daher zeitnaher eingeladen.
Indikationen
- Herz- und Kreislauferkrankungen.
- Erkrankungen des Bewegungsapparates.
- Atemwegserkrankungen.
- Stoffwechselerkrankungen.
- Hauterkrankungen.
- Psychosomatisch psychovegetative Erkrankungen.
- Degenerativ rheumatische Erkrankungen.
Die Kosten betragen für 1 Woche 799 Euro/2 Wochen 1549 Euro/3 Wochen 2339 Euro.
Kann der Hausarzt eine Mutter-Kind-Kur beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kurmaßnahme, wenn der Hausarzt die Notwendigkeit dafür attestiert. Laden Sie gleich hier die Unterlagen für die Beantragung Ihre Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kurmaßnahme herunter.ARBEITGEBER. Werde ich für meine Mutter/Vater-Kind-Kur krankgeschrieben Sie gelten währen der Kurmaßnahme als krankgeschrieben und erhalten die für Sie geltende Lohnfortzahlung nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.Anspruch auf eine Kur haben in Deutschland grundsätzlich alle, die kranken- oder rentenversichert sind. Aber ob eine Kur notwendig ist, das entscheidet der Arzt – typischerweise der Hausarzt. Er stellt eine Diagnose und begründet die Notwendigkeit einer Kur gegenüber der jeweiligen Krankenkasse.
Kann ich mir eine Kurklinik aussuchen Ja, du hast das sogenannte „Wunsch- und Wahlrecht“. Das ist rechtlich gemäß §8 SGB IX geregelt. Deine Wunschklinik muss grundlegende Voraussetzungen erfüllen.
Was zahlt die Krankenkasse bei einer Kur : Die Heimat Krankenkasse übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Vorsorgekuren sowie für Mutter und Vater die Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die ambulante Kur kann auf Wunsch auch im Ausland erfolgen.
Was muss ich bei einer Kur selbst bezahlen : Zuzahlung
Monatliches Nettoeinkommen | kalendertäglicher Zuzahlungsbetrag im Kalenderjahr 2021 und 2022 |
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ab 1.447,60 Euro | 6,00 Euro |
ab 1.579,20 Euro | 7,00 Euro |
ab 1.710,80 Euro | 8,00 Euro |
ab 1.842,40 Euro | 9,00 Euro |
Wer bescheinigt Mutter-Kind-Kur
Ob Ihre Kur bewilligt wird, entscheidet die Krankenkasse. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt mit einem Attest, dass Sie eine Kur brauchen. Wichtig ist, dass im Attest gut begründet wird, warum eine Kur erforderlich ist.
Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an. Beim nächsten Termin legt der Arzt mit Ihnen die Ziele der Kur, den Behandlungsschwerpunkt fest und welche Therapien und Heilmittel nötig sind. Er füllt das Formular für die Kasse aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.Die Rehakliniken Borkum, Feldberg, Schwabenland, Waldfrieden und Zorge sowie die Kliniken Saarwald und Nordlicht erhalten die Auszeichnung "Top-Rehaklinik" im Bereich „Eltern-Kind-Reha/Kuren“ in Deutschlands größtem Rehaklinik-Vergleich von FOCUS-GESUNDHEIT für das Jahr 2023.
Wie viel Euro muss ich dazu zahlen bei einer Kur von 3 Wochen : An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen, aber nur, wenn Sie eine stationäre Leistung in Anspruch nehmen. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation für längstens 14 Tage im Kalenderjahr.