Wer eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung geahndet wissen will, muss einen Strafantrag stellen. Dies kann bei einer Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft mündlich zu Protokoll gegeben werden oder schriftlich geschehen. Der Sachverhalt muss präzise geschildert werden.Strafanzeige und Strafantrag müssen Sie laut § 77 StGB innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnisnahme der Verleumdung und des Täters stellen. Einzige Voraussetzung: Strafanzeige und Strafantrag müssen gerechtfertigt sein. Das bedeutet: Sie dürfen nur mit Beweisen jemanden wegen Verleumdung anzeigen.Von einer Verleumdung spricht man, wenn jemand über eine andere Person ehrverletzende oder kreditgefährdende Behauptungen aufstellt und sie verbreitet, obwohl die agierende Person weiß, dass die aufgestellte Behauptung nicht der Wahrheit entspricht. Dies grenzt die Verleumdung zum Beispiel von der üblen Nachrede ab.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Verleumdung : Schmerzensgeldtabellen für Verkehrsunfälle
Verletzung | Schmerzensgeld |
---|---|
Schulterverletzung nach Sturz durch grundloses Hupen | 200 Euro |
Speichen- und Ellenbruch | 6.500 Euro |
Offener Unterschenkeltrümmerbruch und Daumenfraktur | 7.500 Euro |
Schienbeinbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden | 11.250 Euro |
Wie zeige ich jemanden wegen Verleumdung an
Fühlt sich jemand verleumdet, kann er selbst bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten; dies ist in der Regel auch online möglich. Bei Beleidigungen wie der Verleumdung genügt jedoch die Strafanzeige nicht.
Wer muss die Verleumdung beweisen : Die Verleumdung erfordert Vorsatz, der sich auch auf die Unwahrheit erstrecken muss, womit eine zweite große Hürde auf dem Weg zu einer Verurteilung errichtet wird. Sie wird zudem nur auf Antrag verfolgt (§ 194 StGB), den in der Regel der Betroffene selbst stellen muss (§ 77 StGB).
Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen.
Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen Rufmord und Verleumdung
Rufmord im StGB
Verleumdung bezieht sich auf die Verbreitung unwahrer Tatsachen, die den Ruf einer Person schwer schädigen. Üble Nachrede beinhaltet die Verbreitung von wahren, aber entehrenden Tatsachen über eine Person. Beide Delikte können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.