Wie hoch ist ein Eingangspodest?
Berücksichtigen Sie die Größe: Achten Sie darauf, dass das Eingangspodest proportional zur Größe Ihres Hauses ist. Es sollte nicht zu klein wirken und in der Lage sein, mehrere Personen gleichzeitig sicher zu tragen.Wann sind Podeste erforderlich Bei Treppen mit mittlerem Neigungswinkel (α = 24° bis 36°) ist nach höchstens 18 Stufen ein Zwischenpodest („Ruhepodest“) vorzusehen. Bei steileren Treppen (α > 36°) soll nach höchs- tens 3 m Steighöhe ein Podest vorhanden sein.DAS TREPPENPODEST

Nach höchstens 18 Stufen muss ein Treppenpodest errichtet werden. Die Tiefe des Podestes muss dabei mindestens 80 cm betragen.

Wie groß Podest vor Haustür : Die Länge des Podests von der Vorderkante bis zur Tür beträgt 125 cm. Wenn man das Podest bis zur Hauswand kürzen würde, bliebe eine Stufe mit 40 cm von der Vorderkante bis zur Tür.

Wie hoch darf ein Podest sein

Das Geländer in Arbeitsstätten muss zwischen 900 und 1.000 mm hoch sein, für Podeste ist eine Höhe von mindestens 1.100 mm vorgeschrieben.

Wie hoch sind Podeste : Wohnhäuser mit bis zu zwei Wohnungen: 80 cm bzw. 2,5 Auftritte (2,5 x a) des kleinsten Auftritts des Treppenlaufs. sonstige Gebäude: 100 cm bzw. 3 Auftritte (3 x a) des Treppenlaufs.

Die Podesttiefe sollte mindestens dem jeweiligen Schrittmaß der Treppe zuzüglich einer Auftrittsbreite entsprechen. Bei einer Treppe mit einer Steigung von 17/29 cm würde demnach die Podestlänge 92 cm betragen.

Die Tiefe des Podestes muss dabei mindestens 80 cm betragen. Der Treppendurchgang muss eine lichte Höhe von mindestens 2,0 m aufweisen. Der Seitenabstand von Treppenläufen und Treppenpodesten zu Wänden und/ oder Geländern darf nicht mehr als 6 cm betragen.

Wie hoch ist ein Podest

Die Podesttiefe sollte mindestens dem jeweiligen Schrittmaß der Treppe zuzüglich einer Auftrittsbreite entsprechen. Bei einer Treppe mit einer Steigung von 17/29 cm würde demnach die Podestlänge 92 cm betragen.Treppenpodeste. Treppenpodeste dienen der Verminderung der physischen Belastung beim Treppensteigen. Es gilt die Regel: Bei Treppen mit mittlerem Neigungswinkel (bis 36°) ist nach 18 Stufen ein Zwischenpodest vorzusehen. Die Podesttiefe sollte einem Mehrfachen des Schrittmaßes entsprechen.