Der Faktor errechnet sich aus dem Bodenrichtwert des Grundstücks und dem durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde, die Formel dafür ist gesetzlich festgelegt (§ 5 Abs. 1 NGrStG). Dazu kommt die Grundsteuermesszahl. Sie beträgt für die Fläche des Grundstücks 100 Prozent, für die Wohnfläche 70 Prozent.Weil die Immobilienwerte seit 1935 bzw. 1964 stark gestiegen sind, wird die fiktive Steuermesszahl angepasst. Künftig hat sie mit 0,031 % (für Wohngrundstücke) bzw. 0,034 % (für Nichtwohngrundstücke) statt 0,35 % nur noch etwa ein Zehntel ihres bisherigen Wertes.Es ergeben sich jährliche Grundsteuern von 404,71 Euro und 283,47 Euro.
Wie hoch wird die neue Grundsteuer werden : Der neue Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid beträgt 63,76 Euro. Der Hebesatz ist 350 Prozent, das bedeutet, der Faktor ist 3,5. Du rechnest 63,76 x 3,50 = 223,16 Euro. Du müsstest also ab 2025 eine Grundsteuer von 223,16 Euro pro Jahr zahlen.
Wie viel teurer wird die Grundsteuer ab 2025
Vom Jahr 2025 an darf die alte Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frist gesetzt, weil die bisherigen Berechnungen auf veralteten Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland beruhen, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat.
Wie kann ich die neue Grundsteuer selbst berechnen : Beispielhafte Berechnung
Oder in den oben gezeigten Formeln ausgedrückt: 0,0035 (Steuermesszahl) x 50.000 Euro (Einheitswert) = 175 Euro (Grundsteuermessbetrag) 175 Euro (Grundsteuermessbetrag) x 4 (Hebesatz) = 700 Euro Grundsteuer (pro Jahr)
Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet Aufgrund der gestiegenen Immobilienwerte seit 1935 beziehungsweise 1964 und auch um einen drastischen Anstieg der Grundsteuer zu verhindern, wird die Steuermesszahl gesenkt. Ab 2025 beträgt diese nur noch 0,31 ‰ statt 3,5 ‰ für ein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Für das Beispielhaus bedeutet das: 500 qm x 300 Euro x 1,00 x 0,1732 = 25.980 Euro. Achtung: Sollte der Bodenwert vor Abzinsung so hoch sein, dass 75 Prozent davon mehr sind als der ermittelte Grundsteuerwert, wird dieser Wert zum Grundsteuerwert.
Wie hoch ist die neue Grundsteuer ab 2025
Wie wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet Aufgrund der gestiegenen Immobilienwerte seit 1935 beziehungsweise 1964 und auch um einen drastischen Anstieg der Grundsteuer zu verhindern, wird die Steuermesszahl gesenkt. Ab 2025 beträgt diese nur noch 0,31 ‰ statt 3,5 ‰ für ein Ein- oder Zweifamilienhaus.Für Grundsteuerzahlungen bis zum 31.12.2024 gelten in den alten Bundesländern diese Werte: 6,0 Promille für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. 2,6 Promille für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 € des Einheitswerts. 3,5 Promille für den Rest des Einheitswerts von Einfamilienhäusern.Die gute Nachricht: Wer darauf nicht warten will, kann selbst errechnen, wie hoch seine Grundsteuer künftig ungefähr sein wird. Alle nötigen Eckdaten hatte die Finanzbehörde bereits vor drei Jahren mitgeteilt, und diese Daten sind noch aktuell, wie sie auf Anfrage bestätigte.
Ab 2025 wird die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke erhoben. Damit sollen künftig Spekulationen mit Brachflächen eingedämmt werden. Kommunen dürfen dann für unbebaute, baureife Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, was Spekulationen verteuern würde.
Für wen wird die neue Grundsteuer billiger : Voraussichtlich wird für Grundstücke und Immobilien auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer anfallen. Dagegen kann es für Städter, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer von Einfamilienhäusern teurer werden.
Wird die neue Grundsteuer sehr teuer : Die Last der Grundsteuer wird deutschlandweit im Durchschnitt um 10 bis 20 Prozent steigen. Diese Zahlen nennt der Hauseigentümerverband Haus und Grund und warnt vor einer Explosion der Wohnkosten. Hintergrund der Erhöhungen ist offenbar die neue Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
Für wen wird neue Grundsteuer teurer
Voraussichtlich wird für Grundstücke und Immobilien auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer anfallen. Dagegen kann es für Städter, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer von Einfamilienhäusern teurer werden.