Wenn eine Lohnabrechnung fehlt, sollten Sie als Arbeitnehmer zuerst die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers kontaktieren. Hier werden alle Unterlagen aufbewahrt und können vom Verantwortlichen eingesehen werden.Der Lohnzettel L 16 steht auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen zum Download zur Verfügung. Auch die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann von Ihnen als Arbeitgeberin/Arbeitgeber einen Lohnzettel verlangen.Zum Lohnanspruch eines Arbeitnehmers gehört auch der Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in schriftlicher Form erteilen.
Wann bekommt man ein Lohnzettel : Jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer muss spätestens mit der jeweiligen monatlichen Lohnzahlung eine monatliche Lohnabrechnung erhalten. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls eine Lohnabrechnung (= Endabrechnung) auszufolgen.
Was tun wenn man keine Lohnzettel bekommt
Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber gar keine Lohnabrechnung erhalten haben und die beiden oben genannten Fälle bei Ihnen nicht zutreffen, müssen Sie sich schriftlich an Ihren Arbeitgeber wenden und diesen in einem kurzen, formlosen Schreiben dazu auffordern, eine Lohnabrechnung für Sie zu erstellen.
Kann man Lohnabrechnung online einsehen : Über „Meine Abrechnungen“ können Arbeitnehmer wichtige Lohn- und Gehaltsdokumente, wie beispielsweise Brutto/Netto-Abrechnungen, Lohnsteuerbescheinigungen oder Sozialversicherungsnachweise online einsehen und herunterladen.
Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.
Die gesetzliche Lohnabrechnung nach § 108 GewO
Nach § 108 Gewerbeordnung ist in Deutschland jeder gewerbliche Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine nachvollziehbare Lohnabrechnung in Textform auszustellen. Diese kann handschriftlich oder in elektronischer Form mit Ausdruck erfolgen.
Ist ein Lohnzettel Pflicht
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusammen mit dem Entgelt eine genaue Aufstellung über die Zusammensetzung des Entgelts (Lohn- und Gehaltsabrechnung), aushändigen oder elektronisch zur Verfügung stellen.Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für jede:n Mitarbeiter:in monatlich eine Gehaltsabrechnung zu erstellen und diese dem oder der jeweiligen Angestellten auszuhändigen.Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber gar keine Lohnabrechnung erhalten haben und die beiden oben genannten Fälle bei Ihnen nicht zutreffen, müssen Sie sich schriftlich an Ihren Arbeitgeber wenden und diesen in einem kurzen, formlosen Schreiben dazu auffordern, eine Lohnabrechnung für Sie zu erstellen.
Bei Zahlung des Arbeitsentgelts sind Unternehmen tatsächlich dazu verpflichtet, den Mitarbeiter*innen eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Es gibt jedoch keine rechtliche Vorschrift, eine Verdienstbescheinigung in Papierform auszustellen. Ein Recht auf eine Lohnabrechnung in Papierform existiert schon gar nicht.
Wer kümmert sich um Lohnabrechnung : Lohnbuchhalter kümmern sich um Personalstammdaten, diverse Meldungen und um die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Grundsätzlich können Unternehmer die Lohnbuchhaltung selber machen oder extern erledigen lassen.
Ist ein Lohnzettel ein Dokument : Die monatliche Lohn- oder Gehaltabrechnung ist eines der wichtigsten Dokumente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Was passiert wenn man keine Lohnabrechnung bekommt
Wenn eine Lohnabrechnung verlorengeht
Zunächst einmal kann man den Arbeitgeber darum bitten, die Lohnabrechnung erneut auszustellen. Zwar ist der Arbeitgeber rechtlich nicht zu einer erneuten Bereitstellung der Lohnabrechnung verpflichtet, doch sollte das in der Regel kein Problem sein.
Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber gar keine Lohnabrechnung erhalten haben und die beiden oben genannten Fälle bei Ihnen nicht zutreffen, müssen Sie sich schriftlich an Ihren Arbeitgeber wenden und diesen in einem kurzen, formlosen Schreiben dazu auffordern, eine Lohnabrechnung für Sie zu erstellen.Nein, der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet die Lohnabrechnung dem Arbeitnehmer zu übersenden. Im Gesetz steht, dass er diese erteilen muss. Es handelt sich um eine Holschuld. In der Praxis ist dennoch so, dass die Lohnabrechnung im Regelfall dem Arbeitnehmer übersandt wird.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Lohnabrechnung auszustellen : Die gesetzliche Lohnabrechnung nach § 108 GewO
Nach § 108 Gewerbeordnung ist in Deutschland jeder gewerbliche Arbeitgeber dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine nachvollziehbare Lohnabrechnung in Textform auszustellen. Diese kann handschriftlich oder in elektronischer Form mit Ausdruck erfolgen.