Die Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR ist für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer kostenfrei.Hier können Sie sich im Verpackungsregister LUCID registrieren: https://lucid.verpackungsregister.org/. Die Registierung ist nicht mit Kosten verbunden. Hier finden Sie Erklärfilme zu Serviceverpackungen und zur Registrierung.Ablauf der LUCID Anmeldung
Bei der ersten LUCID Anmeldung müssen Sie sich einen Login bei der ZSVR erstellen. Daraufhin bekommen Sie als Hersteller eine Mail mit einem Aktivierungslink zugesendet, der 24 h nach der Anmeldung aktiviert werden muss.
Ist eine Lucid Nummer Pflicht : Die LUCID-Nummer der Zentralen Stelle Verpackungsregister ist Pflicht für Händler und Hersteller in Deutschland.
Was passiert wenn man sich nicht bei Lucid registriert
Hierfür sieht das Gesetz nicht nur Bußgelder von bis 100.000,- Euro bei Nicht-Registrierung bzw. bis zu 200.000,- Euro bei Nicht-Lizenzierung vor, sondern ein faktisch ein Vertriebsverbot, da Händler ohne eine Registrierung keine systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen dürfen!
Was passiert wenn man sich nicht bei Lucid gemeldet : 4.14 Was passiert, wenn man sich nicht registriert Ohne Registrierung unterliegt jede verpackte Ware einem Vertriebsverbot – auch bei jedem nachfolgenden Vertreiber. Zusätzlich droht dem Hersteller, der sich ordnungswidrig nicht hat registrieren lassen, eine Geldbuße bis zu einer Höhe von 100.000 EUR.
39,00 € zzgl. MwSt. Sowohl die Mengenmeldung als Basis der Systembeteiligung bei einem dualen System als auch die Mengenmeldung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister basieren auf den Gewichtsangaben der Verpackungsmengen in Kilogramm.
Vom Gesetz ausgenommen sind Mehrweg- und Einwegverpackungen, die der Pfandpflicht unterliegen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Großverpackungen für Unternehmen im B2B-Handel. Welche Verpackungen konkret dem Gesetz unterliegen, kann in einem Branchen-Katalog nachgelesen werden.
Wo beantrage ich eine Verpackungslizenz
Unternehmen, die beteiligungspflichtige Verpackungen in Umlauf bringen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und verschiedene Meldungen abgeben. Die Registrierung erfolgt über das öffentliches Register LUCID unter Angabe der erforderlichen Unternehmensdaten.Wer verpackte Waren als „Erster“ an den Endverbraucher bringt, benötigt eine Verpackungslizenz. Das schreibt seit dem 01.01.2019 das Verpackungsgesetz vor.Ab dem 1. Juli 2022 gelten in Deutschland erweiterte Registrierungspflichten und weitere verpackungsrechtliche Pflichten für das Verpackungsregister LUCID. Bis dahin müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Nach § 34 VerpackG stellt der Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 200.000 € geahndet werden kann.
Was passiert wenn ich keine Verpackungslizenz habe : Was passiert wenn Sie die Verpackungslizenz umgehen Verstöße gegen das Verpackungsgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister deswegen Bußgelder bis 200.000 Euro verhängen.