Wie bekomme ich eine Kostenübernahme von der Krankenkasse?
Ein Antrag auf Kostenübernahme kann schriftlich formlos gestellt werden, bei anerkannten Behandlungsmethoden muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden, innerhalb von fünf Wochen, wenn eine Stellungnahme des MDK erforderlich ist – erfolgt keine Entscheidung gilt der Antrag als bewilligt …Aus der Kostenübernahme müssen folgende Punkte eindeutig hervorgehen:

  1. Anschrift / Name / Firma.
  2. Ansprechperson mit Kontaktdaten für Rechnungsstellung.
  3. Gewünschte Rechnungsadresse.
  4. Datum und Personenzahl der Reservierung.
  5. Umfang der zu übernehmenden Leistungen.

Das heißt, die Krankenkassen stellen die Leistungen zur Verfügung, zum Beispiel die Arztbehandlung oder den Zahnersatz, und übernehmen die Kosten. Die Patienten müssen nicht in Vorleistung treten. Die Versicherten können anstelle der Sach- oder Dienstleistung auch das Kostenerstattungsverfahren wählen.

Wann muss die Krankenkasse Kosten übernehmen : Für gesetzlich Krankenversicherte gilt erst einmal das so genannte Sachleistungsprinzip: Bei ärztlichen Leistungen oder Leistungen anderer Gesundheitsberufe übernimmt die Krankenkasse direkt die Kosten für ihre Versicherten.

Wie lange dauert ein Antrag auf Kostenübernahme Krankenkasse

Fazit. Mit dem Patientenrechtegesetz sind die Kassen nun dazu verpflichtet, Ihren Antrag auf Leistungen innerhalb von drei Wochen, bzw. fünf Wochen (bei einem zusätzlichen Gutachten) zu bearbeiten.

Was kann ich bei der Krankenkasse beantragen : Die wichtigsten Leistungen mit ihren Besonderheiten:

  • Arzneimittel. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht alle Arzneimittel.
  • Häusliche Krankenpflege.
  • Haushaltshilfe.
  • Fahrtkosten.
  • Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.
  • Sozialpädiatrische Zentren.
  • Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung.

Das Patientenrechtegesetz sieht vor, dass Krankenkassen Anträge auf Leistungen innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang entscheiden. Ist die Stellungnahme eines Gutachters erforderlich, müssen die Krankenkassen innerhalb von fünf Wochen die Bewilligung entscheiden.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften muss vor einer zahnärztlichen Behandlung ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Für diese Behandlung erteilt dann die Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung.

Wer hilft mir bei Problemen mit der Krankenkasse

Beratung bieten Selbsthilfegruppen, die Verbraucherzentralen, aber auch die Versichertenältesten, die es bei vielen Krankenkassen gibt. Rechtlichen Beistand für ihre Mitglieder bieten die Sozialverbände VdK, Sozialverband Deutschland und viele Gewerkschaften.Gerät man in Rückstand mit der Bezahlung der Beiträge, kann die Krankenkasse Versicherungsleistungen weitgehend verweigern, bis die Beiträge nachgezahlt wurden. Das nennt man „Ruhen des Leistungsanspruchs“.Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz:IGeL) gehören nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden daher im Grundsatz von den Krankenkassen nicht erstattet. Patient:innen müssen IGeL grundsätzlich selbst bezahlen.

Sobald Sie den Heil- und Kostenplan einreichen (Anschreiben ist nicht erforderlich), gilt eine Frist von drei Wochen für die Genehmigung. Mitunter lassen Krankenkassen die Pläne nach Antragseingang von zahnärztlichen Gutachter:innen prüfen. Dennoch ist die Entscheidung fristgerecht zu treffen.

Was tun wenn Krankenkasse nicht zahlt : Was tun wenn die Krankenkasse nicht (mehr) zahlen will Sollte die Krankenkasse unberechtigterweise Leistungen ablehnen oder einstellen, kann man zunächst dagegen Widerspruch einlegen. Dafür hat man eine Frist von 1 Monat. Sollte dies nicht helfen, bleibt der Gang vor das Sozialgericht.

Ist die unabhängige Patientenberatung kostenlos : Kostenlose Beratung zur Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten. Seit Januar 2009 gibt es eine unabhängige und kostenlose Beratungshotline zu medizinischen Fragen. Sie wird von den Krankenkassen gefördert. Die bundesweite Telefon-Hotline 0800 0 117722 ergänzt das Angebot von Beratungsstellen.

Was kann ich machen wenn die Krankenkasse nicht zahlt

Die Krankenkasse zahlt nicht Das kannst Du tun

  1. Punkt 1: Lege binnen eines Monats Widerspruch ein.
  2. Punkt 2: Hol Deine Ärztin mit ins Boot.
  3. Punkt 3: Lass Dich beraten.
  4. Punkt 4: Nimm den Widerspruch nicht unüberlegt zurück.
  5. Punkt 5: Letzte Möglichkeit: Klage vor dem Sozialgericht.


Welche IGeL-Leistungen gibt es beim Hausarzt

  • Herz-Gefäß-Check-up (Kosten: 40 bis 180 EUR) Mithilfe von Ultraschall werden hier gezielt Gefäße, Arterien & Co im Bauch- und Halsbereich untersucht.
  • Erweiterter Check-up für Frauen oder Männer (Kosten: 100 bis 200 EUR)
  • Laboruntersuchungen (Kosten: 20 bis 50 EUR pro Test)

Vorsorgeuntersuchungen

PSA-Test (Prostatakrebs) 15 bis 20 Euro
HPV-Abstrich (Gebärmutterhalskrebs) ca. 50 Euro
B-Streptokokken (Schwangerschaft) ca. 30 Euro
Hautkrebs-Früherkennung (Auflichtmikroskopie) ca. 25 Euro
Augeninnendruckmessung (Grüner Star) 15 bis 40 Euro

30.03.2021

Wer schickt den Heil- und Kostenplan an die Krankenkasse : Sie müssen den Heil- und Kostenplan also nicht selbst einreichen, sondern Ihr Zahnarzt kümmert sich um die Übermittlung. In manchen Fällen bekommen Sie den HKP auch von Ihrem Zahnarzt ausgehändigt mit der Bitte, diesen persönlich bei der Krankenkasse vorzulegen.