Wie anrechenbare Kosten berechnen?
In einem fiktivem Bauprojekt sind die Kosten Kostengruppe 300 300.000€ netto und in Kostengruppe 400 fallen 400.000€ netto. Dann ist die Formel zur Berechnung der anrechenbaren Kosten: Anrechenbare Kosten = 100% * 300.000€ + 75.000€ (= 100% * 25% * 300.000€) + 50% * 325.000€ (= 400.000€ – 75.000€) = 537.500€.(1) Anrechenbare Kosten sind Teil der Kosten für die Herstellung, den Umbau, die Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung von Objekten sowie für die damit zusammenhängenden Aufwendungen.Im System der HOAI stellen die anrechenbaren Kosten eine der Grundlagen zur Berechnung der Honorars dar. Einem Planerbüro werden Leistungen des raumbildenden Ausbaus, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 15 HOAI, für ein Berufsförderungswerk übertragen.

Was sind keine anrechenbaren Kosten : Die Inbetriebnahme, die Wartung, der Probebetrieb, die Schulung des Betriebsper- sonals sind hingegen kein Teil der anrechenbaren Kosten. Folgerichtig sind Leistungen, die bereits den Betrieb einer Anlage betreffen, Besondere Leistun- gen mit gesondertem Vergütungsanspruch.

Welche Kostengruppen sind anrechenbare Kosten

Welche Kostengruppen sind anrechenbare Kosten Die anrechenbaren Kosten sind für die Honorarberechnung von Architekten und Statikern relevant. Dafür sind vor allem die Kostengruppen 300 und 400 wichtig. Nur dann, wenn der Experte an der Arbeit mitgewirkt hat, sind die Kosten anrechenbar.

Sind anrechenbare Kosten brutto oder netto : Im Kostenbereich 300 geht es um die technischen Anlagen und Einrichtungen, während der Kostenbereich 400 sich auf den Bereich der Tragwerksplanung bezieht. Die anrechenbaren Kosten in diesen Kostenbereichen werden in der Regel als Netto-Kosten definiert, also ohne Umsatzsteuer.

Die sonstigen anrechenbaren Kosten setzen sich aus den Kosten in Absatz 1 und 3 des § 32 HOAI abzüglich der Kosten für Technische Anlagen zusammen. Zwangsläufig stellt sich die Frage, ob auch die Kostengruppen 100, 200 und 600 der Din 276-1 automatisch anrechenbare Kosten bei Gebäuden und raumbildende Ausbauten sind.

Anrechenbare Kosten sind die „Nettobaukosten“, also Kosten der Baukonstruktion und technischen Anlagen ohne Umsatzsteuer auf der Basis der Kostenberechnung.