Die formelle Beweislast trägt derjenige, der in einem bestimmten Stadium eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens Beweis für eine Tatsache anbieten muss. Die materielle Beweislast trägt hingegen die Person, zu deren Lasten die Nichterweislichkeit der Tatsache geht.Nach der allgemeinen Beweislastregel muß jede Partei das Vorliegen der Tatbe- standsvoraussetzungen der ihr günstigen Normen beweisen. Speziell die Normen für Schadensersatzansprüche stützen sich aber nicht selten auf Umstände, in die der Geschädigte keinen Einblick hat, weil sie ganz im Bereich des Schädigers liegen.Jede Partei trägt die Beweislast für das Vorliegen aller tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm. Im Normalfall muss der Kläger jene Tatsachen behaupten, die seinen Anspruch begründen, der Beklagte dagegen jene Tatsachen, die seine Einwendungen rechtfertigen.
Wer muss Zahlung beweisen : Besteht bei einem Kauf Streit darüber, ob der Kaufpreis wirklich bezahlt wurde, obliegt es dem Verkäufer, die fehlende Entrichtung nachzuweisen. Beweislast bedeutet die Auferlegung des Nachweises der behaupteten Tatsachen.
Was reicht als Beweis
Hierzu gehören Zeugnis, Urkunde, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskunft und Parteibefragung sowie Beweisaussage. Das Gericht befindet nach seiner frei gebildeten Überzeugung (freie Beweiswürdigung), ob der Beweis für eine rechtserhebliche, streitige Tatsache erbracht ist oder nicht (Art. 157 ZPO).
Wer ist in der Beweislast Käufer oder Verkäufer : Grundsätzlich muss der Käufer im Streitfall gegenüber dem Händler beweisen, dass die Kaufsache mangelhaft ist, wenn er seine Mängelrechte geltend machen möchte. Allerdings überträgt das Gesetz die Beweislast in bestimmten Fällen auf den Verkäufer.
Im Rahmen von § 280 Abs. 1 BGB muss der Geschädigte das Bestehen des Schuldverhältnis- ses, die Pflichtverletzung und seinen Schaden darlegen und beweisen. Es wird dann vermutet, dass der Schädiger die Pflichtverletzung zu vertreten hatte (§ 280 Abs.
Die Beweislast im Zivilprozess
Jeder muss seine Behauptungen, also die für ihn günstigen Tatsachen, beweisen. Den Kläger trifft somit die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, den Beklagten für die anspruchsvernichtenden und anspruchshindernden Tatsachen.
Wem obliegt die Beweislast
Wie schon bei der Darlegungslast erläutert, trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Norm.Hierzu gehören Zeugnis, Urkunde, Augenschein, Gutachten, schriftliche Auskunft und Parteibefragung sowie Beweisaussage. Das Gericht befindet nach seiner frei gebildeten Überzeugung (freie Beweiswürdigung), ob der Beweis für eine rechtserhebliche, streitige Tatsache erbracht ist oder nicht (Art. 157 ZPO).Strafbefehle, die ohne Beweise eine Straftat anklagen, gibt es in der Praxis kaum. Wenn es keine Urkunden oder anderen Beweismittel gibt, dann kommt es auf den Zeugenbeweis an. Und Zeuge kann auch der Geschädigte selbst sein.
Ob der Kunde die Beweislast für einen Mangel der gekauften Sache trägt, hängt davon ab, ob der Kunde beim Kauf in seiner Eigenschaft als Unternehmer gehandelt, oder ob er die Ware für den privaten Gebrauch gekauft hat. Ist der Käufer selbst ein Unternehmer, liegt die Beweislast für den Sachmangel bei ihm.
Wer trägt die Beweislast für einen Sachmangel : Grundsatz. Der Käufer trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, § 363 BGB.
Was sind gravierende Pflichtverletzungen : Als gravierende oder schwerwiegende Pflichtverletzungen werden vor allem Straftaten gewertet. Aber auch wiederholtes, absichtliches Fehlverhalten am Arbeitsplatz, mit dem eindeutigen Ziel, dem Arbeitgeber (oder anderen) zu schaden, stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar.
Wann hat der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
Vertretenmüssen
Dies bedeutet, dass der Schuldner sich von dem Vorwurf des Verschuldens befreien (exkulpieren) muss. Dies kannst du auch § 286 Abs. 4 BGB entnehmen: Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Bei größeren Baumängeln oder bereits eingetretenen Bauschäden sollte dies am besten durch einen Sachverständigen oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren erfolgen. Denn in einem Prozess muss der Bauherr beweisen, dass der Bauunternehmer für den Fehler verantwortlich ist.Das regelt die formelle Beweislast. Wie schon bei der Darlegungslast erläutert, trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Norm. Von der materiellen Beweislast wiederum hängt der Prozessgewinn ab.
Wann ist eine Beweisaufnahme notwendig : Die Beweisaufnahme erfolgt, nachdem dem Beweisantrag einer Partei stattgegeben wurde. Das Gericht ist nicht an seine Entscheidung über die Beweismittel gebunden.