Wer ist verpflichtet ein Energieaudit zu machen?
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 wird über das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) reguliert, wonach Unternehmen alle vier Jahre ein Energieaudit wiederholen müssen. Nach der Erst-Auditierung in 2015 und dem ersten Wiederholungsaudit in 2019 folgt nun für viele Unternehmen das zweite Wiederholungsaudit in 2023.Nach § 8 EnEfG sind alle Unternehmen, unabhängig ob KMU oder Nicht-KMU, mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 7,5 GWh pro Jahr verpflichtet, ein EMS nach DIN EN ISO 50001 oder UMS nach EMAS einzurichten und zu betreiben.Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr (alle Energieträger) müssen nach dem EnEfG, ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (z.B. EMAS) einführen.

Wie viel kostet ein Energieaudit : 8.000 € – 10.500 € für Unternehmen mit 1 – 5 Standorten und/oder mittlerer Komplexität, z.B. kleinere produzierende Unternehmen. 10.500 € – 16.000 € für Unternehmen mit mehr als 5 Standorten und/oder mittlerer Komplexität, z.B. produzierende Unternehmen, Filialisten, Versicherungen.

Wann muss ein Energieaudit durchgeführt werden

Daneben sind alle Nicht- KMU ´s mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr gemäß § 8 EDL-G verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

Wann ist man ein KMU : Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

Seit dem 18.11.2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Deutschland in Kraft und betrifft alle Unternehmen mit einem Endenergiebedarf von mehr als 2,5 GWh im Jahr. Neu ist, dass nach dem EnEfG auch kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) betroffen sind.

Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre gilt die Pflicht, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem gemäß EMAS einzurichten.

Wann ist ein Energiemanagementsystem Pflicht

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von über 7,5 GWh im Jahr müssen ein Energiemanagement-System nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagement-System nach EMAS einführen. Wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen müssen in konkreten Plänen erfasst und veröffentlicht werden.Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von den vereinbarten Leistungen ab. Ein Stundensatz beträgt etwa 100 Euro. Je nach Umfang des Vorhabens können 2.000 oder auch 5.000 Euro zusammen kommen.Den beratenden Experten müssen Immobilieneigentümer zunächst selbst bezahlen. Wer das gemacht hat, kann sich die Energieberater-Kosten allerdings vom BAFA zurückholen. Bis zu 80 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 1.300 Euro sind erstattungsfähig.

Daneben sind alle Nicht- KMU ´s mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh pro Jahr gemäß § 8 EDL-G verpflichtet, turnusmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen.

Für wen ist ISO 50001 Pflicht : ISO 50001 im gesetzlichen Kontext

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh), ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder ⁠EMAS⁠ einzurichten.

Wann ist ein Unternehmen kein KMU : Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, ausgenommen die unter Punkt 2 genannten öffentlichen Anteilseigner.

Ist ein Einzelunternehmer ein KMU

Ein KMU ist ein eingetragenes Unternehmen, dessen Inhaber – einer oder mehrere – nicht selbstständig, sondern Angestellter des Unternehmens sind. Ein Einzelunternehmen hingegen ist eine von drei Selbständigen-Varianten.

Ende November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG)mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Damit beginnen nun auch die Umsetzungs- und Meldefristen. Die Übermittlungspflicht für Abwärme wurde direkt für 6 Monate ausgesetzt. Wichtiger Hinweis zur Abwärmemeldung bis 30.06.Ob die Angaben stets korrekt sind, wird von den Marktüberwachungsbehörden überprüft. In Deutschland fällt den Ländern die Aufgabe der Marktüberwachung zu. Deren wirksame Durchführung erfordert einen hohen Aufwand an technischen Prüfungen.

Für wen gilt energieeffizienzgesetz : Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht.