Wer ist nicht prozessfähig?
a) Natürliche Personen

Demnach lässt sich als Grundsatz festhalten, dass eine natürliche Person, die weder minderjährig noch in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, prozessfähig ist.Prozessfähigkeit und Geschäftsfähigkeit. Die Prozessfähigkeit entspricht grundsätzlich der Geschäftsfähigkeit. Nach § 52 Abs. 1 ZPO ist eine Person nur dann prozessfähig, wenn sie sich uneingeschränkt durch Verträge verpflichten kann.Rz. 22). Außerhalb des Aufgabenkreises des Betreuers bleibt der Betreute vollen Umfangs geschäftsfähig und prozessfähig.

Wann muss Prozessfähigkeit vorliegen : Eine Person ist nach § 52 ZPO insoweit prozessfähig, als sie sich durch Verträge verpflichten kann. Eine natürliche Person kann sich durch Verträge verpflichten, soweit sie geschäftsfähig ist. Das BGB geht von der Regel aus, dass jede natürliche Person geschäftsfähig ist. In den §§ 104 ff.

Wer ist nicht Prozessführungsbefugt

Insolvenzverwalter (§ 80 InsO), vorläufiger Insolvenzverwalter (§ 22 Abs. 1 InsO), Zwangsverwalter (§ 152 ZVG), Testamentsvollstrecker (§§ 2197 ff. BGB) oder Nachlassverwalter (§§ 1981 ff. BGB).

Wann ist man nicht rechtsfähig : Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person endet mit dem Tod. Entscheidend ist dabei der Hirntod. Eine juristische Person ist ein Zusammenschluss aus mehreren natürlichen Personen oder aus deren Vermögen (Personen- oder Vermögensmasse). Juristische Personen sind nicht automatisch rechtsfähig.

Process capability index) gibt die Fähigkeit eines Prozesses an. Er beschreibt, inwieweit ein Prozess geeignet ist, ein Produkt herzustellen, das den Produktanforderungen entspricht. Umgangssprachlich kann man sagen, dass die Prozessfähigkeit angibt, „wie gut der Prozess in die Toleranz passt“.

Grundlage der Betreuung

In „§ 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge“ heißt es, dass das Vermögen der betreuten Person mit deren Tod auf die Erben übergeht. Der Betreuer hat somit kein Recht mehr über das Vermögen zu verfügen. In Folge endet das Betreuungsverhältnis mit Eintritt des Todes.

Wie wird die Prozessfähigkeit ermittelt

Zur Bewertung der Prozessfähigkeit cpk (process capability index) werden die Anforderungen des Kunden mit den Ergebnissen des Prozesses verglichen. Hierbei berechnet man unter der Verwendung eines Modelles der Wahrscheinlichkeit der Normalverteilung den Überschreitungsanteil.Die Prozessführungsbefugnis steht im Regelfall dem Kläger zu, der schlüssig behauptet, ein eigenes Recht innezuhaben und dieses auch in eigenem Namen geltend macht. Berühmt sich der Kläger im eigenen Namen eines eigenen Rechts, ist er zur Führung des Prozesses jedenfalls befugt.Ist die juristische Person eine GmbH, wird diese gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Geschäftsführer vertreten (§ 35 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ‑‑GmbHG‑‑). Legt der Geschäftsführer sein Amt nieder, verliert die GmbH ihre Prozessfähigkeit.

Nichtrechtsfähigkeit ist gegeben, wenn eine Person kein Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Hierzu gehören u. a.: Nicht rechtsfähige Vereine nach § 54 BGB. GbR-Gesellschaften nach den §§ 705 ff.

Ist jede natürliche Person rechtsfähig : Die Rechtsfähigkeit von natürlichen Personen ist die Rechtsfähigkeit jedes einzelnen Menschen. Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt — unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder Herkunft.

Ist ein Minderjähriger prozessfähig : Der beschränkten Geschäftsfähigkeit entspricht keine beschränkte Prozessfähigkeit. Minderjährige sind daher im Regelfall prozessunfähig und können selbst mit Einwilli- gung ihres gesetzlichen Vertreters keine Prozesse führen2).

Was muss ein Betreuer nach dem Tod des Betreuten machen

Der Betreuer hat das Betreuungsgericht über den Tod des Betreuten zu informieren, den Betreuerausweis zurückzugeben (§ 290 FamfG), einen Schlussbericht zu erstatten (§ 1863 BGB) und, sofern der Aufgabenkreis Vermögenssorge bestand, eine Schlussrechnungslegung einzureichen, § 1872 BGB.

Das kleine Barvermögen (sog. Schonvermögen) ist in § 1 Abs. 1 der VO zu § 90 SGB-XII geregelt. Es wurde zum 1.1.23 von zuletzt 5.000 € auf 10.000 € erhöht.Prozessfähigkeit deckt sich grundsätzlich mit Geschäftsfähigkeit. Prozessfähigkeit ist durch das Gericht von Amts wegen zu prüfen und die Klage bei Fehlen der Prozessfähigkeit des Klägers als unzulässig abzuweisen. Bei Wegfall der Prozessfähigkeit während des Prozesses tritt Unterbrechung ein (§ 241 ZPO).

Wann ist ein Antrag unzulässig : Als unzulässig bezeichnet die juristische Fachsprache einen Antrag, eine Klage, einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel, die aus verfahrensrechtlichen Gründen, nämlich wegen Fehlens der formellen Voraussetzungen der Handlung, ohne Erfolg bleiben müssen. Der Gegenbegriff zur Unzulässigkeit ist die Zulässigkeit.