Als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung regelmäßig einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgelts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt.Durchgeführt wird die Entgeltfortzahlungsversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen, also von den Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, den Ersatzkassen und der Knappschaft.Lohnfortzahlung bei Kur und Reha erhalten
- Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Kur: Ordnet ein Arzt oder ein Sozialleistungsträger diese an, muss der Arbeitgeber weiterzahlen.
- Eine Kur rechtfertigt meist Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber als Erstattung.
- Auch eine Mutter-Kind-Kur rechtfertigt Entgeltfortzahlung.
Was zahlt der Arbeitgeber bei einer Kur : Bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen zahlen Sie das Entgelt des Mitarbeiters für bis zu sechs Wochen fort. Mit der Arbeitgeberversicherung sind auch Sie abgesichert: Denn wir kümmern uns um Ihre Aufwendungen.
Ist man bei Kur krankgeschrieben
Kur gilt als Krankenstand
Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin kann Ihnen die Kur daher nicht verweigern. Sie haben während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Kann eine Kur vom Arbeitgeber abgelehnt werden : Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, eine bewilligte Rehabilitation zu verweigern, denn hier greift das Arbeitsrecht. So ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitgeber den Betroffenen für den Zeitraum der Reha-Maßnahme freistellen und eine Lohnfortzahlung leisten muss.
Entgeltfortzahlung während einer Reha
Waren Sie direkt vor der Rehabilitation arbeitsfähig, ist Ihr Arbeitgeber für maximal sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Am ersten Arbeitstag nach Ihrer Rückkehr haben Sie wieder auf der Arbeit zu erscheinen.
Die Kosten betragen für 1 Woche 799 Euro/2 Wochen 1549 Euro/3 Wochen 2339 Euro.
Wer schreibt mich krank wenn ich auf Kur bin
Während der medizinischen Reha muss keine eigene Krankmeldung ausgestellt werden. Um von der Arbeit freigestellt zu werden, ist es ausreichend, die Bescheinigung des Rehabilitationsträgers dem Arbeitgeber vorzulegen, welche Beginn und voraussichtliche Dauer der Reha enthält.Sie haben den Artikel bereits bewertet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kurmaßnahme, die voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (§ 9 Abs. 2 EFZG).Während der medizinischen Reha muss keine eigene Krankmeldung ausgestellt werden. Um von der Arbeit freigestellt zu werden, ist es ausreichend, die Bescheinigung des Rehabilitationsträgers dem Arbeitgeber vorzulegen, welche Beginn und voraussichtliche Dauer der Reha enthält.
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Zuzahlungen müssen Sie hier nicht leisten. Für die Dauer Ihrer beruflichen Rehabilitation zahlen wir Ihnen grundsätzlich Übergangsgeld.
Wer zahlt die Kur Krankenkasse oder Rentenversicherung : Die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen trägt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.
Kann der Chef eine Kur ablehnen : Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht das Recht, eine bewilligte Rehabilitation zu verweigern, denn hier greift das Arbeitsrecht. So ist im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt, dass der Arbeitgeber den Betroffenen für den Zeitraum der Reha-Maßnahme freistellen und eine Lohnfortzahlung leisten muss.
Wann muss ich dem Arbeitgeber sagen dass ich eine Kur beantragt habe
Sie haben den Artikel bereits bewertet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kurmaßnahme, die voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (§ 9 Abs. 2 EFZG).
Das Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung ersetzt während einer medizinischen Reha das Krankengeld. Du bekommst es aber nur, wenn Du keinen Lohn mehr von Deinem Arbeitgeber erhältst und zuvor in die Rentenkasse eingezahlt hast. Das Übergangsgeld beträgt 68 Prozent des letzten Nettogehalts.