Wer berät in erbangelegenheiten?
Erben haben in der Regel immer auch mit dem Nachlassgericht zu tun. Es ist in allen Belangen und Fragen rund um das Erbrecht eine wichtige Instanz. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des jeweiligen Amtsgerichts; es ist für Nachlasssachen zuständig (§ 342 FamFG).Die Stundensätze im Erbrecht starten bei 350 Euro (zzgl. 19% USt) zuzüglich etwaiger Auslagen.Die Nachlassgericht Beratungsstelle ist eine wertvolle Anlaufstelle für Erben, die Hilfe bei Ihren Nachlassangelegenheiten suchen. Das Nachlassgericht ist eine spezielle Abteilung bei den örtlichen Amtsgerichten. Der Erblasser kann hier sein Testament oder einen Erbvertrag zu seinem Nachlass hinterlegen.

Wer kann mir bei Erbrecht helfen : Professionelle Hilfe bekommen Sie beim Bundesverband Mediation (0561-739 64 13 oder www.bmev.de) oder der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (07265- 49 37 44). Hat der Versuch nicht gefruchtet und Sie wollen Testament oder Aufteilung anfechten, müssen Sie sich nun einen Anwalt suchen.

Was kostet ein Beratungsgespräch beim Notar wegen Testament

Der Notar hält für diese Beratung einen Gebührensatz von 0,3 für angemessen. Bei einem Nachlasswert von 100.000,- Euro entstehen so Beratungsgebühren von rund 80,- Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Kann man sich beim Nachlassgericht beraten lassen : Wenn Sie mit einem Testament nicht einverstanden sind, können Sie den letzten Willen des Erblassers vor dem Nachlassgericht anfechten. Eine Bestattungsvorsorge schützt Ihre Liebsten vor unnötigen finanziellen Belastungen. Lassen Sie sich kostenfrei beraten und und sichern Sie sich einen Abschied nach Ihren Wünschen.

Erbrecht und Vermögensnachfolge: Das Testament

Der Notar kann hierzu beraten und das Testament notariell beurkunden.

Sollte keine Einigung möglich sein, kann jede/r Miterbin/Miterbe beim zuständigen Nachlassgericht einen Teilungsplan vorlegen und die Erbauseinandersetzung einklagen.

Wie viel kostet ein Nachlasspfleger

Für die Nachlasspflegschaft wird eine Jahresgebühr gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz fällig. Sie beträgt 10 Euro je angefangene 5.000 Euro Nachlasswert, mindestens jedoch 200 Euro. Zudem erhält der/die vom Gericht eingesetzte Nachlasspfleger/in eine Vergütung.Der Notar hält für diese Beratung einen Gebührensatz von 0,3 für angemessen. Bei einem Nachlasswert von 100.000,- Euro entstehen so Beratungsgebühren von rund 80,- Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.Notarielle Beratung inklusive

Denn die Beratung durch den Notar ist meistens kostenfrei. Entwirf der Notar nämlich aufgrund der Beratung eine Urkunde oder beurkundet diese, ist die Beratung mit der Entwurfs- bzw. Beurkundungsgebühr abgegolten. Es entstehen dann also keine separaten Beratungskosten.

Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt (meist Wohnsitz) hatte, unabhängig davon, wo die Person verstorben ist und wo sich Nachlassgegenstände befinden.

Welche Auskunft bekommt man beim Nachlassgericht : Erbe unbekannt – Auskunftspflicht Nachlassgericht

Das kann grundsätzlich jeder sein. Es gibt eine Nachlassverwalter-Auskunftspflicht. Nachlasspfleger haben somit die Pflicht, über den Bestand des Nachlasses mit einem Verzeichnis Auskunft zu geben.

Wie teuer ist ein Beratungsgespräch beim Notar : Die Gebühr für die erste Beratung richtet sich nach dem Rechtsproblem und dem Geschäftswert. Aus Erfahrung kann jedoch gesagt werden, dass im Regelfall die Kosten für eine erste Beratung bei ca. 100 bis 200 Euro zzgl. Mehrwertsteuer liegen.

Wer hilft bei erbauseinandersetzungen

2. Wer ist für die Erbauseinandersetzung zuständig Für die Erbauseinandersetzung sind in der Regel die Erben zuständig.

Ein Miterbe kann sich strafbar machen, indem er eigenmächtig Vermögenswerte aus dem Nachlass ohne Zustimmung der anderen Erben entwendet oder unterschlägt. Dies könnte den Diebstahl von Bargeld, Schmuck, Immobilien oder anderen wertvollen Gegenständen umfassen.Die Bestellung eines Nachlasspflegers ist dann zwingend vorgeschrieben, wenn ein Nachlassgläubiger die Bestellung zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, beantragt. Die Bestellung des Nachlasspflegers erfolgt durch den Rechtspfleger des Nachlassgerichts.

Wann tritt ein Nachlasspfleger ein : Der Nachlasspfleger hat dann die Aufgabe, die Erbmasse beisammen zu halten und zu sichern, bis das Erbe abschließend angenommen oder ein rechtmäßiger Erbe ermittelt wurde. Der Nachlasspfleger kommt dann zum Einsatz, wenn das Erbe noch nicht angenommen ist und Erben fehlen.