Wer bekommt den rentenzuschlag?
Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt.Aktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.Je nach Bundesland stehen Berechtigten Zahlungen in einer Höhe von 2500 bis 5000 Euro zu. Wer seinen Wohnsitz am 7. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Thüringen oder Berlin hatte, kann bis zu 5000 Euro bekommen. In anderen Bundesländern beträgt die Zahlung 2500 Euro.

Warum bekomme ich keinen Grundrentenzuschlag : Falls Anspruch auf Grundrente besteht, und das zu versteuernde Einkommen beim Alleinstehenden über 1.317 Euro (bei Ehepaaren 2.055 Euro) liegt, dann wird der Grundrentenzuschlag nicht voll ausgezahlt.

Habe ich Anspruch auf Grundrentenzuschlag

Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentnerinnen und Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.

Welches Einkommen wird auf den Zuschlag für langjährige Versicherung angerechnet : Einkommen, das monatlich für Alleinstehende aktuell über 1.717 EUR bzw. für Verheiratete/eingetragene Lebenspartner über 2.469 EUR liegt, wird zusätzlich in voller Höhe angerechnet.

Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus, können Sie die Grundsicherung beantragen. Dabei wird grundsätzlich nicht auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen. Erst bei einem Einkommen von mehr als 100 000 Euro im Jahr kommt es dazu.

5000 Euro Rentenzuschuss: Frist läuft Ende Januar ab. Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, hat jetzt noch bis Ende Januar 2024 Zeit. Für Rentner winken dabei bis zu 5000 Euro als Zuschuss.

Wann kommt die Einmalzahlung für Rentner 2024

Die neu berechnete EM-Rente kurz fürErwerbsminderungsrente wird ab dem 1. Juli 2024 automatisch vom Rentenservice überwiesen. Die Erhöhung muss nicht beantragt werden. Übrigens: Die jährliche Rentenanpassung, die jeweils am 1. Juli erfolgt, hat nichts mit dem Gesetz zu tun.Renten-Zuschuss: Rentner können bis zu 5000 Euro beantragen

Seit Mitte Januar 2023 können Rentnerinnen und Rentner unter bestimmten Voraussetzungen bei der Geschäftsstelle der Stiftung "Härtefallfonds" einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen, wie die Bundesregierung mitteilt.Dadurch erhöht sich die Grundrente brutto auf rund 1.050 € bis 1.200 € und der Zahlbetrag der Grundrente steigt auf rund 934 € bis 1.079,- €. Wer aber nur auf durchschnittlich 0,3 oder 0,35 Entgeltpunkte kommt, bleibt mit seiner Grundrente weiterhin unter der Grundsicherung.

Die Höhe der Grundsicherung hängt vom Einkommen und dem Vermögen ab. Auch das Vermögen des Ehepartners wird bei der Berechnung berücksichtigt. Alleinstehende Erwachsene bekommen mindestens 502 Euro, Paaren steht pro Partner 451 Euro zu.

Wer bekommt die Grundrente und wer nicht : Die volle Grundrente wird nur an Rentnerinnen und Rentner gezahlt, deren Einkommen unter einem Freibetrag von 1 250 Euro für Alleinstehende und 1 950 Euro für verheiratete Paare liegt.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze um die Grundrente zu erhalten : Welche Freibeträge gibt es bei der Einkommensanrechnung Bei einem anzurechnenden Einkommen bis zu einem Betrag von derzeit 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro für Paare (im Jahr 2023) wird keine Einkommensanrechnung vorgenommen.

Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag für langjährig Versicherte

Der Zuschlag beläuft sich im Schnitt auf 86 Euro monatlich. Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch die weiteren Voraussetzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten.

Wer die Mindestversicherungszeit (sogenannte Wartezeit) von 45 Jahren erfüllt, kann bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters eine „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ erhalten. Sie ist abschlagsfrei und wird umgangssprachlich oft als „Rente mit 63“ bezeichnet.Im Schnitt bekommen Rentnerinnen und Rentner so 86 Euro mehr pro Monat. Diese Unterstützung muss aber nicht beantragt werden, sondern wird allen Personen automatisch ausbezahlt, die 35 Rentenjahre in der Tasche haben und während ihres Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnitteinkommens erhalten haben.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente : Die Untergrenze liegt bei 30 Prozent des Brutto-Durchschnittsgehalts aller gesetzlich Rentenversicherten. Dieses Durchschnittsgehalt wird jährlich angepasst. Im aktuellen Jahr liegt es vorläufig bei rund 3.595 Euro im Monat in den alten und bei gut 3.497 Euro im Monat in den neuen Bundesländern.