Details der Tarifeinigung: Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen und am Stichtag 1.5.2023 beschäftigt sind, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt. Die erste Sonderzahlung von 1.240 Euro erfolgt im Juni 2023.Wer kann die Inflationsausgleichsprämie bekommen Nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne können die Prämie erhalten – unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung. Folgende Beispiele werden vom BMF genannt: Voll- oder Teilzeitkräfte.'Der Anspruch auf Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeits-, Ausbildungs-, Studien- oder Praktikantenverhältnis besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Wer bekommt 3000 Euro steuerfrei Öffentlicher Dienst : Beschäftigte, die unter den TV-L und den Pkw-Fahrer-TV-L fallen, erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 3.000,00 Euro, die wie folgt ausgezahlt wird: Eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Wer bekommt die Einmalzahlung im öffentlichen Dienst
Die monatlichen Sonderzahlungen, die von Juli 2023 bis Februar 2024 ausgezahlt werden, erhalten die Beschäftigten mit dem Entgelt des jeweiligen Monats. Anspruch haben diejenigen, bei denen in dem entsprechenden Monat ein Arbeitsverhältnis besteht und die an mindestens einem Tag im Monat gearbeitet haben.
Wann kommt die Inflationsprämie Öffentlicher Dienst : Die monatliche Inflationsprämie von Januar bis Oktober 2024 beträgt 50 Euro. Die Auszahlung in den Monaten Januar bis März erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt.
Denn eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss – wenn dann – an alle gehen. Innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz, sagt Henn. Die Auszahlung von unterschiedlichen Summen ist allerdings grundsätzlich möglich.
Ja, die Prämie zum Inflationsausgleich darf an alle Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Neben den Vollzeitbeschäftigten kann der Arbeitgeber den Inflationsbonus also auch an folgende Arbeitnehmergruppen in voller Höhe auszahlen: Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Können Mitarbeiter von der Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen werden
Sie dürfen mit sachlichem Grund Gruppen von Arbeitnehmern bilden, die von der Inflationsprämie ausgeschlossen werden (Urteil vom 06.07.2023 (AZ: 1 Ca 54/23)).Das Ergebnis gilt für alle Beschäftigten, für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt – und damit natürlich auch für die Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst.Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. Laut Statistischem Bundesamt haben mehr als drei Viertel aller Tarifbeschäftigten in Deutschland seit Oktober 2022 eine solche Prämie erhalten oder werden sie bis Ende 2024 ausgezahlt bekommen.
Kernelemente des Abschlusses sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine Gehaltserhöhung: Juni 2023: einmalig 1.240 Euro Inflationsausgleich, steuer- und abgabenfrei. Juli 2023 bis Februar 2024: monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro, steuer- und abgabenfrei.
Wer bekommt die Inflationsausgleich Prämie nicht : Bei der Inflationsausgleichsprämie muss es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn handeln. Das heißt aber auch: Beschäftigte haben keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie.
Wer bekommt Einmalzahlung im öffentlichen Dienst : Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, einschließlich Bundesbeamte, Beamte der Länder und Kommunen sowie Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes, erhalten 2024 eine Inflationsprämie.
Für wen gilt die Tarifeinigung Öffentlicher Dienst
Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TVPöD profitieren ebenfalls von der Tarifeinigung. Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich erhalten Auszubildende etc. jeweils zur Hälfte (620 Euro einmalig bzw. 110 Euro monatlich).