Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Für die Zulassung eines Ofens gibt es zwei Prüfsiegel, welche durch eine zertifizierte Prüfstelle vergeben werden. Bei diesen Prüfsiegeln handelt es sich um das CE- und das DIBt- Prüfzeichen. Beide Prüfnormen gelten für die gesamte europäische Gemeinschaft, also auch für Deutschland.BImSchV Stufe 1 gilt für Anlagen, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden. BImSchV Stufe 2 betrifft Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen wurden.
Welche Kaminofen dürfen ab 2025 noch betrieben werden : Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.
Welche Kaminöfen müssen 2024 stillgelegt werden
Betroffen sind Holz- und Kaminöfen, welche zwischen dem ersten Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen bis Ende des Jahres 2024 ausgetauscht oder, falls dies möglich ist, nachgerüstet werden. Denn ab 2025 sind alle Öfen, welche die neuen Emissionswerte nicht einhalten, verboten.
Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.
Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.
Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.
Wann kommt BImSchV Stufe 2
BImSchV Stufe 1 & 2 Übersicht. Im Jahr 2024 tritt die zweite Fassung der BImSchV in Kraft.Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Mit Ende des Jahres 2024 wird die letzte Stufe abgeschlossen: Alle Kaminöfen von 1995 bis 2010, die die Anforderungen der BImSchV nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.
Sind Holzöfen ab 2024 noch erlaubt : Keine Sorge, nach 2024 gibt es kein generelles Kaminofen-Verbot. Das neue Heizungsgesetz hat keine Auswirkungen auf die Nutzung von Einzelraumfeuerstätten.
Was muss ein Kamin ab 2024 erfüllen : So ergab sich aus der Veränderung der Verordnung die folgende Anforderung für die Nutzung:
- Maximal 1,25 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas.
- Maximal 0,04 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas.
- Minimaler Wirkungsgrad in Höhe von 73 Prozent.
Wann kommt BImSchV Stufe 3
Anhand der Kaminofenverordnung wurden alle zwischen 1975 und 1984 neu hergestellten Geräte bis Ende 2017 umgestellt. Die dritte Stufe der Umstellung erfolgte Ende 2020.
Mit Ende des Jahres 2024 wird die letzte Stufe abgeschlossen: Alle Kaminöfen von 1995 bis 2010, die die Anforderungen der BImSchV nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.Mit Ende des Jahres 2024 wird die letzte Stufe abgeschlossen: Alle Kaminöfen von 1995 bis 2010, die die Anforderungen der BImSchV nicht einhalten, müssen bis zum 31.12.2024 außer Betrieb genommen oder umgerüstet worden sein.
Was muss kein Kaminöfen 2024 erfüllen : Nicht betroffen sind zum Beispiel Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 eingebaut wurden und der bloßen Wärmeversorgung dienen. Auch offene Kamine, Grundöfen, Herde und Backöfen mit bis zu 15 kW sind von den Kaminofen Vorschriften ab 2024 ausgeschlossen, sofern sie den Vorgaben der 2.