Welche UPT bei Grad C?
Grad A: einmal im Kalenderjahr mit einem Mindestabstand von zehn Monaten. Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr mit einem Mindestabstand von fünf Monaten. Grad C: einmal im Kalendertertial mit einem Mindestabstand von drei Monaten.Die Frequenz hängt vom Grad der festgestellten Parodontalerkrankung ab: Grad A: einmal im Kalenderjahr – Mindestabstand zehn Monate. Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr – Mindestabstand fünf Monate. Grad C: einmal im Kalendertertial – Mindestabstand drei Monate.UPT g ist ab dem Beginn des zweiten Jahres der UPT einmal im Kalenderjahr abrechenbar.

Welche UPT Leistungen sind Delegierbar : Im Rahmen der sich anschließenden UPT sind in Übertragung dieser Grundsätze etliche (Teil-)Leistungen delegierbar. Dies gilt etwa für vorgesehene Mundhygienekontrollen, erneute Mundhygieneunterweisungen sowie die vollständige supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen.

Wie viele UPT bei Grad A

Frequenz der UPT

Grad A: einmal im Kalenderjahr mit einem Mindestabstand von zehn Monaten. Grad B: einmal im Kalenderhalbjahr mit einem Mindestabstand von fü nf Monaten. Grad C: einmal im Kalendertertial mit einem Mindestabstand von drei Monaten.

Was ist UPT C : Die Bema-Nr. UPT c, d, e und f, die zur Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen bei den anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V erbracht wird (vgl. G-BA vom 06.05.2021), ist mit dem Buchstaben "S" zu kennzeichnen.

Grad A: UPT erfolgt 2-mal. Die erste UPT nach der BEV a/b und die zweite UPT nach 10 Monaten im zweiten UPT-Jahr. Grad B: UPT erfolgt 4-mal. Die erste UPT nach der BEV a/b mit Abständen von je fünf Monaten zur nächsten UPT.

Kann in gleicher Sitzung die UPT neben der BEV abgerechnet werden Ja, bei Beginn der UPT kann die Befundevaluation in gleicher Sitzung wie die UPT- Leistungen UPT a-c und UPT e und UPT f erbracht werden.

Was wird bei UPT g gemacht

UPT g Untersuchung des Parodontalzustands und Dokumentation des klinischen Befunds (32 Punkte): Dokumentation von Sondierungstiefen und Sondierungsblutung, Zahnlockerung, Furkationsbefall, röntgenologischen Knochenabbau sowie die Angabe des Knochenabbaus in Relation zum Patientenalter (%/Alter)