Welche Gebühren bekommt ein Unterbevollmächtigter?
Terminsvertreter: Welche Gebühren fallen an Zum einen bekommt ein Terminsvertreter eine sogenannte Terminsgebühr. Nimmt der Rechtsanwalt einen gerichtlichen Termin wahr, fällt sie an. Der Höhe nach fällt eine 1,2-fache Gebühr an.Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, sind erstattungsfähig, soweit sie die durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich …Der Rechtsanwalt erhält eine Verfahrensgebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens 1,0, bei Betragsrahmengebühren höchstens 420,00 €, für die Führung des Verkehrs der Partei oder des Beteiligten mit dem Verfahrensbevollmächtigten.

Welche Gebühren entstehen bei Versäumnisurteil : Beispiel:

1,0 Verfahrensgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3305 VV Mahnbescheid 88,00 EUR
0,5 Verfahrensgebühr, § 13 Abs. 1 RVG, Nr. 3308 VV Vollstreckungsbescheid 44,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale gem. Nr. 7002 VV 20,00 EUR
152,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 28,88 EUR

Wie hoch ist die Terminsgebühr

Auch bei der außergerichtlichen Anwaltstätigkeit kann eine Terminsgebühr anfallen, wenn der Termin die außergerichtliche Einigung zum Ziel hat. Mehr dazu lesen Sie hier. Wie hoch ist die Terminsgebühr Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beträgt die Terminsgebühr regelmäßig 1,2 Wertgebühren.

Wie hoch ist die Verfahrensgebühr : Gemäß Nr. 4124 im Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (VV RVG) fällt bei Berufungsverfahren in Strafsachen eine Verfahrensgebühr zwischen 80 und 616 Euro an. Wurde der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, beträgt die Verfahrensgebühr bei der Berufung 282 Euro.

Erstattet werden nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen. Hierzu gehört auch die Mehrwertsteuer, die selbst dann vom Kostenschuldner zu erstatten ist, wenn der Kostengläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Es gilt der Grundsatz, dass die im Verfahren unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens trägt (§ 154 Abs. 1 VwGO ). Die beklagte Behörde hat deshalb die gesamten Verfahrenskosten einschließlich der beim Kläger entstandenen und erstattungsfähigen Kosten zu tragen, wenn seine Klage insgesamt Erfolg hat.

Welche Anwaltsgebühren gibt es

Anwaltsgebühren/Wertetabellen nach RVG § 13. Stand: 01.01.2021

Gegenstandswert 0,3 1,5
9.000 167,40 837,00
10.000 184,20 921,00
13.000 199,80 999,00
16.000 215,40 1.077,00

Nach § 34 RVG sind Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von maximal 190 Euro für die Erstberatung anzusetzen. Jedes weitere Beratungsgespräch darf den Verbraucher maximal 250 Euro je Sitzung kosten. Hinzuzufügen sind auch hier in jedem Fall noch 19 % Umsatzsteuer.Der Gebührensatz der Terminsgebühr beträgt nach Nr. 3105 VV RVG nur 0,5, wenn nur ein Termin wahrgenommen wird, in dem eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten worden ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder ein Antrag zur Prozess-, Verfahrens- und Sachleitung gestellt wird.

FAQ: Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung

Dies ist etwa bei Erkenntnisverfahren und einstweiligen Verfügungsverfahren der Fall. Für Verfahren, in denen keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (z. B. Mahnverfahren), fällt keine fiktive Terminsgebühr an.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einem Streitwert von 5000 € : In den meisten Fällen dürfen Anwälte in einem außergerichtlichen Verfahren eine Gebühr verlangen, die das 1,3-Fache der in Anlage 2 RVG bestimmten einfachen Gebühr beträgt. Diese beträgt bei einem Streitwert von 5000 Euro 393,90 Euro.

Wie viel darf ein Anwalt pro Stunde verlangen : Bundesweit lagen die durchschnittlichen Regelstundensätze bei 190 Euro. Deutliche Unterschiede zeigen sich im Hinblick auf das Geschlecht der nach Zeithonorar abrechnen Rechtsanwälte: Die niedrigsten Stundensätze lagen bei Rechtsanwälten bei 164 Euro, bei Rechtsanwältinnen bei 144 Euro.

Was sind nicht erstattungsfähige Kosten

Gemeinkostenzuschläge und sonstige Pauschalierungen, kalkulatorische Kosten, Abschreibungen, Zuführung zu Rückstellungen sowie Gewinnzuschläge oder sonstige Kalkulationszuschläge sind nicht erstattungsfähig.

Keine erstattungsfähigen Nebenkosten sind Ausgaben unter anderem für:

  • Reiseausstattungen (z.B. Koffer, Taschen), Gastgeschenke, Trinkgelder,
  • Garderobenaufbewahrung, ausgenommen bei der dienstlichen Teilnahme an Kongressen, Tagungen usw.,
  • Tageszeitungen, Unterkunftsverzeichnisse,
  • Geldbußen, Verwarnungsgelder,

Der Grundbetrag richtet sich nach dem Streitwert, den das Verwaltungsgericht festgesetzt hat. Bis zu einem Streitwert von 500 € wird eine Grundgebühr von 38 € angesetzt, bei einem Streitwert von 501 bis 1.000 € eine Grundgebühr von 58 € und bei einem Streitwert von 1.001 bis 1.500 € eine Grundgebühr von 78 €.

Wer trägt die Gerichtskosten und Anwaltskosten : Im Urteilsspruch verkünden die Richter:innen, wer die Kosten des Gerichtsverfahrens bezahlen muss. Im Allgemeinen ist es so, dass die Pflicht dem oder der Verlierer:in aufgebürdet wird. Er oder sie muss also die Gerichts-und Anwaltskosten für sich selbst und für die Gegenseite bezahlen.