Welche Öfen sind ab 2024 verboten?
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.Betroffen sind grundsätzlich nur Anlagen mit verschließbarer Tür, so ein Ofenbauer aus München. Betroffen sind unter anderem die beliebten Schwedenöfen. Nicht betroffen sind dagegen offene Kamine, Herde und geschlossene Kamine, die auch in offenem Zustand in Betrieb sein können.Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Sind Holzheizungen ab 2024 noch erlaubt : Bestimmte Ölheizungen und Gasheizungen sind ab 2024 verboten. Für Kaminöfen läuft Ende 2024 eine Nachrüstpflicht ab. Eine grundsätzliche Austauschpflicht gibt es allerdings nicht.

Woher weiß ich ob mein Kaminöfen noch zulässig ist

Um den Status seines Ofens zu ermitteln, findet man im Internetportal ratgeber-ofen.de des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Kühltechnik) unter Menüpunkt “Service“ (oben rechts) eine Datenbank mit ca. 5.000 Öfen.

Welche Kamine müssen nicht nachgerüstet werden : Private Kochherde, Backöfen und Badeöfen, offene Kamine sowie vor 1950 errichtete Öfen (so genannte historische Öfen) sollen nicht unter das Austausch- und Nachrüstungsprogramm fallen.

Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.

Fakt ist: Ab 2025 dürfen Kaminöfen und Holzöfen nicht mehr als 0,15 Gramm Staub sowie 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid je Kubikmeter Abgasluft in die Luft pusten. Kann man diese Grenzwerte nicht einhalten, muss der Ofen nachgerüstet werden.

Wie lange darf ich meine Holzheizung noch betreiben

März 2010 in Betrieb genommen wurden, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Besitzer haben dafür bis zum 31.12.2024 Zeit – also bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2025 darf dann kein Kaminofen (oder Holzofen) mehr betrieben werden, der die neuen Grenzwerte nicht erfüllt.Kosten für das Nachrüsten von Staubabscheidern

Aktive Feinstaubfilter für Kaminöfen (aktive Staubabscheider)
Anschaffung ca. 1.000 €
Einbau durch Fachbetrieb ja
Laufende Kosten Stromkosten

In zwei Jahren müssen auch modernere Kamin- und Holzöfen mit Feinstaubfilter ausgerüstet sein. Ab 2025 greift für alle Feueranlagen mit festen Brennstoffen die Kaminofenverordnung. Dann müssen auch zwischen 1995 und 2010 gebaute Öfen strenge Schadstoffauflagen erfüllen – oder stillgelegt werden.

Um den Status seines Ofens zu ermitteln, findet man im Internetportal ratgeber-ofen.de des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Kühltechnik) unter Menüpunkt “Service“ (oben rechts) eine Datenbank mit ca. 5.000 Öfen.

Welche Ofen haben Bestandsschutz : Bestandsschutz gilt nur für historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen, sowie für Öfen, die als Alleinheizung genutzt werden. Als „historische Öfen“ gelten alle Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden.

Wer baut Feinstaubfilter in den Kamin ein : Feinstaubrußfilter im Kaminofen einbauen

In den meisten Fällen können Sie den Feinstaubrußfilter selbst einbauen. Nach dem Einbau muss jedoch der Schornsteinfeger die Nachrüstung abnehmen und Ihnen den Betrieb des Kaminofens genehmigen.

Wo wird der Feinstaubfilter bei Kaminöfen eingebaut

Aktive Feinstaubfilter

Der Aktivfilter wird direkt in die Abgasleitung des Kamins eingebaut. Die Montage muss durch einen Fachmann erfolgen. Für den Einbau ist ein zusätzlicher Stromanschluss notwendig, wodurch mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss.

Sie müssen umgerüstet oder stillgelegt werden, wenn ihre Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter überschritten wurde. Eine Messung durch den Schornsteinfeger kostet je nach örtlicher Gebührenordnung zwischen 100 und 150 Euro.