Was zählt zur Nutzfläche in einem Haus?
In jedem Haus und jeder Wohnung gibt es Flächen, die genutzt, aber nicht bewohnt werden können. Die Flächen gelten dann als sogenannte Nutzflächen, kurz NF. Dazu gehört in Privathaushalten zum Beispiel der Keller oder der Dachboden, welche natürlich auch zu Wohnräumen und damit zu Wohnfläche umgebaut werden können.Um Nutzfläche eines Hauses oder einer Wohnung handelt es sich, wenn die Räume zwar einen bestimmten Nutzen haben, allerdings nicht zwangsweise bewohnt werden. Beispiele sind neben der Wohnfläche etwa Büroräume, Wartezimmer oder Labore.Bei der Grundsteuer-Erklärung begegnet dir neben der Wohnfläche auch der Begriff Nutzfläche. Mit Nutzfläche sind Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Das sind zum Beispiel die Flächen von Verkaufsräumen, Läden, Werkstätten, Vereinsräumen usw.

Ist ein Keller eine Nutzfläche : Keller: Ein Keller wird in der Regel zur Nutzfläche gezählt, da er für Lager- oder Abstellzwecke genutzt wird. Sollte der Keller jedoch ausgebaut sein und für Wohnzwecke genutzt werden, kann er auch zur Wohnfläche gezählt werden.

Ist eine Garage im Haus Nutzfläche

Eine vollständig umschlossene Garage ist nach DIN 277 eine Nutzfläche. Rampen, Fahrbahnen oder Rangierflächen zählen hingegen nicht zur Nutzfläche, sondern werden als Verkehrsfläche definiert.

Was zählt nicht als Nutzfläche : In einem Haus zählen alle Flächen, die zu einem bestimmten Zweck genutzt werden können, zur Nutzfläche. Das heißt nicht, dass sie unbedingt bewohnt werden müssen. Auch der Keller, die Abstellkammer und der Dachboden sind Nutzfläche. Nur der Heizungsraum und das Treppenhaus gehören nicht zur Nutzfläche.

Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Gebäudeteil Fläche wird angerechnet
Abstellräume außerhalb der Wohnung Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC Ja
Flur Ja
Keller, Waschküche Nein


Nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV), die auch für die Grundsteuer relevant ist, zählen zur Wohnfläche u.a. Wohn- und Schlafräume, Küche, Speisekammer, Gästezimmer, Badezimmer, separate Toiletten sowie Flure und Dielen.

Welche Räume brauchen bei der Grundsteuer nicht angegeben werden

Grundsteuererklärung: Diese Räume müssen Sie nicht angeben

Räume, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, können außer Acht gelassen werden. Dazu zählen laut Wohnflächenverordnung beispielsweise Kellerräume, Garagen, Heizungsräume und Dachböden.Als Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen anzusehen, die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und weder als Zubehörraum noch als Wohnfläche anzusehen sind. Kurzum: Zur Nutzfläche zählen alle nicht bewohnten Flächen. Betrieblichen Zwecken dienen etwa Werkstätten, Verkaufs- oder Büroräume.Die Flächenangaben bei der Grundsteuer

Vereinfacht dargestellt ist bei der Grundsteuererklärung folgendes gemeint: Wohnfläche nach WoFlV, Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume oder Bodenräume sind komplett wegzulassen.

Die Nutzfläche der Garage wird nach § 2 Abs. 2 HmbGrStG nicht berücksichtigt, da sie kleiner als 50 m² ist. Von der Nutzfläche der Abstellräume und des Gartenhauses bleiben nach § 2 Abs. 3 HmbGrStG insgesamt 30 m² (Freibetrag) unberücksichtigt, so dass 5 m² als Nutzfläche zu erfassen sind.

Sind Garagen Nutzflächen Grundsteuer : Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zu der Wohnnutzung stehen, der sie rechtlich zugeordnet sind, bleiben nach § 2 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG bis zu einer Fläche von insgesamt 50 m 2 für Zwecke der Grundsteuer außer Ansatz.

Ist ein Flur eine Nutzfläche : Das Wichtigste in Kürze: Was Nutzfläche (NF) ist und was nicht, regelt die DIN-Norm DIN 277. Flure sowie Treppenhäuser zählen nicht als Nutzfläche, sondern als Verkehrsfläche.

Ist der Flur eine Wohnfläche

In die Berechnung fließen die Flächen aller Räume zu 100 Prozent ein, die direkt in der Wohnung liegen – wie Bad, Esszimmer, Flur, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer oder Abstellräume. Keller- und Bodenräume, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.

Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten. Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt.Zimmer, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, müssen nicht berücksichtigt werden. Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert: Kellerräume. Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.

Welche Räume müssen bei der Grundsteuer nicht mit angegeben werden : Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen (sobald sie höher als 1,5 Meter sind und einen Flächeninhalt von mindestens 0,1 Quadratmeter haben): keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls von der Grundfläche abgezogen werden.