Wurde der "TÜV" um mehr als zwei Monate überschritten, beträgt das Bußgeld 15 Euro. Ab vier Monaten erhöht sich das Bußgeld auf 25 Euro. Wurde der TÜV-Termin um mehr als acht Monate überzogen, werden 60 Euro fällig.Eine Ordnungswidrigkeit ist das Überziehen schon, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigte Monat verstrichen ist. Wird der überfällige Zeitpunkt z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.4 – 8 Monate: In einem überschrittenen Zeitraum zwischen 16 – 32 Wochen zahlen Sie ein Bußgeld von 25 Euro. Mehr als 8 Monate: Wäre Ihr Termin für den TÜV mehr als ein halbes Jahr fällig, müssten Sie ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und erhielten einen Punkt in Flensburg.
Ist man noch versichert wenn der TÜV abgelaufen ist : Auch hier gilt: Wenn Sie den TÜV überziehen, kann die Versicherung Sie am Schadenersatz beteiligen. Dazu muss der Versicherer durch ein Gutachten belegen, dass eine fristgerechte TÜV-Abnahme den Schaden verhindert hätte – zum Beispiel, wenn Sie mit intakten Bremsen keinen Auffahrunfall verursacht hätten.
Wie lange darf ich nach Ablauf von TÜV noch fahren
Wer erst nach Ablauf der Hauptuntersuchung zu einer Prüforganisation wie KÜS, TÜV, Dekra oder GTÜ fährt, muss erst mit Extra-Kosten rechnen, wenn man die HU-Fälligkeit bereits über zwei Monate überzogen hat. Denn ab dieser Frist müssen Sachverständige eine erweiterte HU (Ergänzungsuntersuchung) am Fahrzeug durchführen.
Wie lang darf man den TÜV hinauszögern : Wie lange darf man den TÜV überziehen ohne eine Strafe zu bekommen Wer länger als zwei Monate überfällig ist, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden: Bis 4 Monate "drüber" kosten Sie 15 Euro; bis 8 Monate werden 25 Euro fällig.
Wie lange darf man den TÜV überziehen ohne eine Strafe zu bekommen Wer länger als zwei Monate überfällig ist, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden: Bis 4 Monate "drüber" kosten Sie 15 Euro; bis 8 Monate werden 25 Euro fällig.
Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro. Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
Wie lange darf man nach abgelaufenen TÜV noch fahren
Ist Dein TÜV bereits seit zwei Monaten abgelaufen, erwartet Dich ein Bußgeld von 15 Euro. Zwischen vier und acht Monaten steigt die Strafe für das Fahren ohne TÜV auf 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten über der Frist kommen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg auf Dich zu.Wer erst nach Ablauf der Hauptuntersuchung zu einer Prüforganisation wie KÜS, TÜV, Dekra oder GTÜ fährt, muss erst mit Extra-Kosten rechnen, wenn man die HU-Fälligkeit bereits über zwei Monate überzogen hat. Denn ab dieser Frist müssen Sachverständige eine erweiterte HU (Ergänzungsuntersuchung) am Fahrzeug durchführen.Wie lange darf man den TÜV überziehen Generell dürfen Sie den TÜV nicht überziehen. Oftmals erhalten Sie eine Kulanz von bis zu 2 Monaten. Spätestens nach dieser Frist werden Bußgelder fällig.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Überziehen der Hauptuntersuchung
Tatbestand | Bußgeld | Fahrverbot |
---|---|---|
Sie fahren einen Pkw und haben die Hauptuntersuchung überzogen | ||
… um 2 bis 4 Monate | 15 € | – |
… um 4 bis 8 Monate | 25 € | – |
… um mehr als 8 Monate | 60 € | – |
Ist ein Auto ohne TÜV versichert : Wenn der TÜV abgelaufen ist Der Versicherungsschutz für Auto ohne TÜV ist grundsätzlich gewährleistet. Bei einem Unfall ohne TÜV prüft die Versicherung aber, ob der Fahrzeughalter gegebenenfalls grob fahrlässig handelte. Das Fahren ohne TÜV kann bereits als leichte Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Wie lange darf man fahren wenn der TÜV abgelaufen ist : Ist Dein TÜV bereits seit zwei Monaten abgelaufen, erwartet Dich ein Bußgeld von 15 Euro. Zwischen vier und acht Monaten steigt die Strafe für das Fahren ohne TÜV auf 25 Euro. Bei mehr als acht Monaten über der Frist kommen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg auf Dich zu.
Wie lange TÜV SÜD überziehen
Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, verlangt der Gesetzgeber eine vertiefte Prüfung. Dafür sind 20% Aufschlag zu berechnen. Die neue Frist beträgt dann für PKW und Motorräder 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin.