Die Steuerklassenkombination aus 3 und 5 verpflichtet euch zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden, hierzu gibt es aber noch keinen festen Zeitpunkt. Als Alternative gibt es schon seit 2010 die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren.So zahlt jeder die Hälfte, unabhängig von der Höhe des jeweiligen Einkommens. Ein Schritt auf diesem Weg der Weiterentwicklung des Ehegattensplittings hin zu einem »Familiensplitting« kann die »Überführung« der Steuerklassen III und V in die »Steuerklasse IV mit Faktor« sein.Ob die Steuerklassenkombination 3 und 5 abgeschafft werden soll, ist weder klar noch gibt es dafür einen bereits bekannten Zeitpunkt. Das Ehegattensplitting ist davon nicht betroffen und soll geplant auch nicht abgeschafft werden.
Was bedeutet die Abschaffung der Steuerklassen : Die Ampel hatte schon 2021 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Damit fiele die Möglichkeit weg, im Laufe des Steuerjahres das größere Einkommen weniger und das kleine Einkommen höher zu besteuern.
Warum die Ampel die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen will
Deshalb will die Ampel das Modell III/V abschaffen, das sich für Ehepaare rentiert, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Mehrverdiener wählt Lohnsteuerklasse III, profitiert von allen Freibeträgen und zahlt dadurch weniger Lohnsteuer.
Wann werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft : Schon im Koalitionsvertrag Ende 2021 haben SPD, FDP und Grüne vereinbart, die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften abzuschaffen. Alle, die die Kombination nutzen, sollen stattdessen automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktor rutschen.
Je größer der Unterschied im Einkommen ist, desto größer ist die potenzielle Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Besonders groß ist der Steuervorteil, wenn einer der Partner kein oder nur ein sehr geringes eigenes Einkommen hat. Am wenigsten nützt es, wenn beide Partner gleich viel verdienen.
Die Abschaffung würde Frauen mehr Freiheit und mehr Chancengleichheit gewähren und zudem eklatante Ungerechtigkeiten im Steuersystem verringern. Das Ehegattensplitting spaltet seit 40 Jahren Politik wie Gesellschaft.
Wer profitiert von Ehegattensplitting
Ehen oder Lebenspartnerschaften, in denen nur ein Partner berufstätig ist, profitieren am meisten vom Ehegattensplitting. Beide Partner haften gemeinsam für die entstandene Steuerschuld. Partner mit unterschiedlich hohem Einkommen können die Steuerschuld gleichmäßiger aufteilen.Perspektivisch soll das Ehegattensplitting in der aktuellen Form also tatsächlich mit der Aufhebung der Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden. Ein genauer Zeitpunkt dafür ist aber aktuell noch nicht bekannt. Der 01. Januar 2025 gilt als realistisches Datum.Die Ampelkoalition will die Steuerklassen III und V abschaffen. Das betrifft Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen. Durch die Verschmelzung der Steuerklassen würden der Besserverdienende künftig weniger Netto vom Brutto erhalten. Der andere Partner mit geringerem Gehalt bekommt dann mehr.
Der Mehrverdiener wählt Lohnsteuerklasse III, profitiert von allen Freibeträgen und zahlt dadurch weniger Lohnsteuer. Der Zweitverdiener mit geringerem Einkommen wählt Lohnsteuerklasse V, hat keine Freibeträge, aber einen höheren Lohnsteuersatz.
Wie lange gibt es noch Steuerklassen 3 und 5 : Schon im Koalitionsvertrag Ende 2021 haben SPD, FDP und Grüne vereinbart, die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften abzuschaffen. Alle, die die Kombination nutzen, sollen stattdessen automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktor rutschen.
Warum fallen die Steuerklassen 3 und 5 weg : Die Ampelkoalition will die Steuerklassen III und V abschaffen. Das betrifft Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen. Durch die Verschmelzung der Steuerklassen würden der Besserverdienende künftig weniger Netto vom Brutto erhalten. Der andere Partner mit geringerem Gehalt bekommt dann mehr.
Wann lohnt sich Ehegattensplitting nicht
Das Ehegattensplitting ist in der Regel nicht vorteilhaft, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen. Da die Einkommensteuer in Deutschland progressiv ist, führt die Anwendung des Splittingverfahrens auf zwei etwa gleich hohe Einkommen zu keiner oder nur einer sehr geringen Steuerersparnis.
Wegen des Ehegattensplittings, bei dem die Einkommen beider Ehepartner zusammen steuerlich veranlagt werden, müssen Frauen häufig schon ab dem ersten Euro ihres Verdiensts den maximalen marginalen Steuersatz ihres Ehepartners zahlen. So bleibt oft bei einem recht geringen, eigenen Einkommen nur wenig davon übrig.Das Ehegattensplitting bringt meist Steuervorteile: Je größer Eure Einkommensdifferenz und je höher der Steuersatz, umso größer ist der finanzielle Vorteil. Keinen Splittingvorteil gibt es hingegen, wenn beide gleich viel verdienen.
Bei welchem gehaltsunterschied lohnt sich Steuerklasse 3 und 5 : Wann lohnt sich eine Kombination der Steuerklassen Erst wenn bei verheirateten Paaren ein Einkommensunterschied von mindestens 10 Prozent vorliegt, lohnt sich der Wechsel zur Kombination von Steuerklasse 3 und 5.