Was passiert nach Ihrem Widerspruch Bei einem Mahnbescheid geht es wie folgt weiter: Der Gläubiger erhält eine Nachricht darüber, dass der Schuldner den Forderungen widersprochen hat. Er hat dann die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen.Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein.Auswirkungen des Widerspruchs
Nach dem Widerspruch Einlegen wird der Bescheid (also eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung) in seiner Wirkung aufgeschoben. Nun prüft die betroffene Behörde (bzw. das betroffene Gericht), ob der Bescheid auch rechtmäßig ist.
Wann ist ein Widerspruch erfolgreich : Ist Ihr Widerspruch zulässig, dann hat er in der Sache Erfolg, wenn die Überprüfung ergibt, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und Sie tatsächlich in Ihren Rechten verletzt.
Was bringt ein Widerspruch
Das Ziel eines Widerspruchs ist es, Probleme gütlich zu lösen und ein gerichtliches Klageverfahren zu vermeiden. In den meisten Fällen hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, die Sache, der man widerspricht, wird nicht rechtskräftig, bis über den Widerspruch entschieden wurde.
Was passiert wenn ein Widerspruch abgelehnt wird : Um Klage gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid zu erheben, wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht. Dies können Sie selbst vornehmen. Alternativ können Sie zum Beispiel auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Bei dieser Vertretung können Ihnen Kosten entstehen.
Nach einem Widerspruch hat die Behörde 3 Monate Zeit, über den Widerspruch zu entscheiden. Auch hier gilt, wenn die Behörde das nicht tut, und Ihnen auch nicht mitteilt, warum eine Entscheidung noch nicht erfolgen konnte, können Sie sich mit der Untätigkeitsklage gerichtlich zur Wehr setzen.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass im Regelfall drei Monate nach Anfrage oder nach Widerspruch abgewartet werden müssen, bevor eine Untätigkeitsklage erhoben werden kann. Grundsätzlich sind Sie also auf der sicheren Seite, wenn Sie drei Monate abwarten.
Kann man 2 mal Widerspruch einlegen
Ein weiterer Einspruch ist nicht mehr zulässig.Verpflichtungsklage als Untätigkeitsklage
Auch die Verpflichtungsklage kann als Untätigkeitsklage erhoben werden. Wird ein Antrag abgelehnt und der Einspruch dagegen nicht bearbeitet, kann Verpflichtungsklage erhoben werden, obwohl das Vorverfahren nicht abgeschlossen ist.Im Gesetz steht, die Behörde muss KURZFRISTIG entscheiden, SPÄTESTENS aber nach 3 Monaten. „Kurzfristig“ ist also die Regel und „spätestens“ die Ausnahme. Nur bei Drittland-Diplomen hat die Behörde 4 Monate. Ist die Frist verstrichen, dann wirkt das Wort „Untätigkeitsklage“ Wunder.
Widerspruchsbehörde ist in der Regel die Behörde, die der Ausgansbehörde fachlich übergeordnet ist. Es gibt Ausnahmen, in denen die Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, auch über den Widerspruch entscheidet.
Wie lange hat eine Behörde Zeit um einen Widerspruch zu bearbeiten : Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen.