Bei der Kontrolle sollten Sie sich immer so verhalten, dass sich die Polizistinnen und Polizisten nicht bedroht fühlen. Auf informative Fragen, etwa wo Sie gerade herkommen, muss man nicht antworten. Personalien dagegen müssen angegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden.Polizisten dürfen Ihnen auch die Fragen: "Woher kommen Sie" oder "Wohin wollen Sie" stellen, jedoch müssen Sie diese nicht beantworten. Denn abgesehen von Fragen über die eigene Person, springt hier für Sie das Aussageverweigerungsrecht ein.Da die Kontrolle meist eine Überprüfung des Fahrzeugs und des Fahrzeugführers einschließt, müssen Sie stets Ihre Personalien angeben und Führerschein sowie Fahrzeugschein vorzeigen. Geben Sie den Beamten außerdem die Möglichkeit, sich vom Zustand und der Beladung des Autos zu überzeugen.
Was darf ein Polizist bei einer Kontrolle nicht : Ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts auf eine vorliegende Straftat oder einen richterlichen Beschluss ist es Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle nicht erlaubt: das Fahrzeuginnere zu durchsuchen. eine Körperuntersuchung durchzuführen. einen Alkoholtest oder Drogentest durchzuführen.
Wie spreche ich einen Polizisten an
Ein Polizist hat, wie auch ein Soldat, Zivilisten gegenüber keinen Anspruch auf eine Anrede mit Dienstgrad. Beispiel Meyer: Ich würde den Polizisten mündlich-persönlich als Herrn Meyer ansprechen. Oder den Namen weglassen, und ihn nur Herrn Hauptkommisar nennen.
Sollte man mit der Polizei sprechen : Bei einer Verkehrskontrolle ist es immer das Beste zu schweigen – sonst besteht die Gefahr, sich mit lapidaren Bemerkungen, Rechtfertigungen oder Ausreden selbst zu belasten. Das Einzige, was man der Polizei mitteilen muss, sind die Angaben zur Person.
Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.
Unabhängig von der Situation sollte man höflich und respektvoll im Umgang mit Polizeibeamten bleiben. Alles weitere ist oftmals vielleicht angebracht, führt jedoch im Zweifel nur zu Problemen. Gegen polizeiliche Maßnahmen sollte man keinen Widerstand leisten, da gemäß §§ 113 ff.
Bin ich verpflichtet der Polizei zu sagen wo ich hin will
Die Polizei darf dich lediglich nach deinen Personalien befragen und diese überprüfen. Sie dürfen an sich nicht mal fragen, wo du herkommst, oder wo du hinwillst.Der Beamte hinterlässt so einen oder mehrere Fingerabdrücke. Ein Beweis dafür, dass er Kontakt zu dem Fahrzeug hatte. Sollte der Fahrer den Polizisten verletzen oder töten, dient der Abdruck als Hinweis, der seinen Kollegen bei der Ermittlung helfen kann.Es kommt nämlich auf die Situation, beziehungsweise den Grund an. Klingeln die Ordnungshüter in einem Mehrfamilienhaus und möchten zu einem Mieter, der ihnen die Tür nicht öffnet, können Sie als Nachbar die Haustür öffnen – müssen es aber nicht. Sie können ihnen also den Zutritt zum Gebäude verweigern.
Das heißt, sie dürfen den Namen, Geburtstag und -ort, die Wohnanschrift und die Staatsangehörigkeit erfragen und sich den Ausweis zeigen lassen – seinen Ausweis immer dabei haben muss man als Deutscher Staatsbürger übrigens nicht. Darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.
Wann darf ein Polizist mich kontrollieren : Die Polizei darf allgemeine Kontrollen ohne speziellen Anlass und anlassbezogene Kontrollen bei konkretem Verdacht durchführen. Bei Kontrollen werden Personalien, Führerschein und Fahrzeugschein überprüft; Durchsuchungen erfordern einen richterlichen Befehl oder begründeten Verdacht.
Bin ich verpflichtet mit der Polizei zu sprechen : Als Beschuldigter ist man grundsätzlich nicht verpflichtet, mit der Polizei zu sprechen. Allerdings muss man die Identitätsfeststellung durch die Polizei ermöglichen.
Kann man bei der Polizei anrufen um etwas zu fragen
Für Notrufe nutzen Sie aber bitte weiterhin die kostenlose Telefonnummer 110! Vielleicht finden Sie die Antwort auf Ihre Frage auch schon hier im Internet, z.B. über unsere Volltextsuche. Das Bürgertelefon ist für alle Anfragen an die Polizei gedacht, bei denen es sich nicht um Notfälle handelt.
Die Polizei darf grundsätzlich
- Sie anhalten und auffordern, Ihr Fahrzeug zu verlassen.
- Ausweis, Führer- und Fahrzeugschein verlangen.
- kontrollieren, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind.
Auf den Punkt. Die Polizei darf allgemeine Kontrollen ohne speziellen Anlass und anlassbezogene Kontrollen bei konkretem Verdacht durchführen. Bei Kontrollen werden Personalien, Führerschein und Fahrzeugschein überprüft; Durchsuchungen erfordern einen richterlichen Befehl oder begründeten Verdacht.
Warum klopfen Polizisten auf den Kofferraum : Ein Beweis dafür, dass er Kontakt zu dem Fahrzeug hatte. Sollte der Fahrer den Polizisten verletzen oder töten, dient der Abdruck als Hinweis, der seinen Kollegen bei der Ermittlung helfen kann.