Was muss alles vom Pflegegeld bezahlt werden?
Das Pflegegeld dient zur finanziellen Unterstützung für Pflegeleistungen im Bereich der Haushaltsführung, körperlichen Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung. Über das Pflegegeld kann frei verfügt werden, für welche Leistungen es verwendet wird, obliegt dem Pflegegeldbezieher.Das Pflegegeld kann als nicht zweckgebundene Leistung frei eingesetzt werden, ist also nicht zweckgebunden. Oft wird es als finanzielle Entlohnung für pflegende Angehörige genutzt, es kann aber auch zur Finanzierung einer häuslichen Pflegekraft oder einer Seniorenbetreuung verwendet werden.Wenn Sie Kombinationsleistungen beantragt haben, wird jeden Monat der Anteil der ausgeschöpften Pflegesachleistungen von Ihrem Pflegegeld abgezogen. Beispiel: Ihr Pflegedienst rechnet Kosten in Höhe von 70 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen ab, also erhalten Sie 30 Prozent des Pflegegelds.

Welche Kosten werden von der Pflegekasse übernommen : – Die Kosten werden sowohl von der Pflege-, als auch von der Krankenkasse übernommen: Während die Pflegekasse die pflegerischen Maßnahmen (wie zum Beispiel Grundpflege) übernimmt, zahlt die Krankenkasse alle Kosten für die medizinische Versorgung des Patienten (Behandlungspflege).

Kann man über das Pflegegeld frei verfügen

Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen und gibt das Pflegegeld in der Regel an die sie versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.

Welche Gelder stehen pflegenden Angehörigen zu : Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 332 Euro, mit Pflegegrad 3 monatlich 573 Euro, mit Pflegegrad 4 monatlich 765 Euro und mit Pflegegrad 5 monatlich 947 Euro. Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Pflegeleistungen Tabelle

Leistungen PG 1 PG 4
Pflegegeld (monatlich) 765 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 1.778 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 125 € 125 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) bis zu 40 € bis zu 40 €


Diese Leistungen umfassen finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld, Rentenversicherungsbeiträge und Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, um das häusliche Umfeld an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen. Darüber hinaus gibt es Unterstützungsangebote wie Beratung, Schulungen und Entlastungsleistungen.

Was passiert mit nicht verbrauchtem Pflegegeld

Pflegebedürftige der Pflegestufen 2 bis 5, die die Pflegesachleistung nicht voll in Anspruch nehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich anteiliges Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird in Höhe des Prozentsatzes der nicht ausgeschöpften Pflegehilfe ausgezahlt.Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfen:

  • Familienpflegezeit.
  • Pflegezeit.
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld.
  • Zinsloses, staatliches Darlehen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Sie haben als eingetragene Pflegeperson absolut keine Nachteile zu erwarten, Sie sind nicht haftbar und haben keine formalen Pflichten zu erfüllen. Ganz im Gegenteil: es hat für Sie und alle Beteiligten nur Vorteile – Nutzen Sie diese!

Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf verschiedene Hilfen:

  • Familienpflegezeit.
  • Pflegezeit.
  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld.
  • Zinsloses, staatliches Darlehen.

Kann man Pflegegeld selbst behalten : Das Pflegegeld dient der Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Sie können selbst entscheiden, wie Sie es einsetzen. Das Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben und in häuslicher Umgebung gepflegt werden.

Welche Vorteile hat man als pflegende Angehörige : Zuschuss-Übersicht: Das steht Ihnen zu

Pflegeleistungen in der häuslichen Pflege Häusliche Pflege
Entlastungsbetrag monatlich 125 €
Pflegehilfsmittel monatlich 40 €
Wohnumfeldverbesserung pro Maßnahme 4.000 €
Kostenlose Hilfsmittel zzgl. 10 € Rezeptgebühr

Werden Pflegepersonen überprüft

Die Anwesenheit der privaten Pflegeperson ist von der Krankenkasse vorgeschrieben. Bei den Pflegegraden 1, 2, 3 isst eine halbjährliche Überprüfung vorgeschrieben, bei den Pflegegraden 4 und 5 eine vierteljährliche Überprüfung.

Diese Leistungen umfassen finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld, Rentenversicherungsbeiträge und Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, um das häusliche Umfeld an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen. Darüber hinaus gibt es Unterstützungsangebote wie Beratung, Schulungen und Entlastungsleistungen.Dazu gehören Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung (Prophylaxen), die Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation. Diese Leistungen der Grundpflege werden von Alten- oder Krankenpflegehelfer/innen, pflegenden Angehörigen oder sonstigen Betreuungspersonen durchgeführt.

Was zahlt die Pflegekasse für pflegende Angehörige : Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen.