Ein Inbetriebnahmeprotokoll wird verwendet, um die Sicherheit und Funktionalität neuer oder geänderter Systeme und Anlagen zu gewährleisten.Wer erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll Das Inbetriebnahmeprotokoll wird in der Regel von einem Fachmann erstellt, der die Solaranlage installiert hat, oder von einem unabhängigen Sachverständigen, der die Anlage überprüft.Das Inbetriebnahmeprotokoll muss für alle Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, zu denen auch PV-Dachanlagen gehören, erstellt werden.
Was gilt als Inbetriebnahme : Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitsverordnung. Der Begriff bezieht sich auch auf Elemente der technischen Infrastruktur wie Eisenbahnstrecken, Brückenbauwerke oder Straßen.
Wie sieht ein inbetriebnahmeprotokoll aus
In einem Inbetriebnahmeprotokoll sollten an erster Stelle die Daten des Kunden und des Prüfers stehen: Name, Firma, Anschrift und Telefonnummer. Ist der Errichter der elektrischen Anlage nicht mit dem Prüfer identisch, so müssen auch seine Daten festgehalten werden.
Was zählt als Inbetriebnahme PV-Anlage : Bildlich gesprochen wird mit der Inbetriebnahme ein Hebel umgelegt – und die Photovoltaikanlage darf die solare Energie in nutzbaren Strom umwandeln. Dies macht in der Regel der Netzbetreiber, denn er stellt den Zähler und lässt ihn einbauen.
Bereits bevor Ihre Solaranlage montiert wird, benötigen Sie die Genehmigung Ihres örtlichen Netzbetreibers. Die Anmeldung können Sie selbst vornehmen oder an Ihren Installationsbetrieb übertragen. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme muss Ihre PV-Anlage online bei der Bundesnetzagentur registriert sein.
Die gesetzliche Inbetriebnahme ist erfolgt, sobald die Anlage das erste Mal Strom produziert hat und dieser außerhalb der Anlage verbraucht oder gespeichert wurde (Hinweis 2010/1 vom 25.6.2010 der Clearingsstelle und EEG-Novelle vom 1.4.2012).
Was ist Inbetriebnahme PV-Anlage
Bildlich gesprochen wird mit der Inbetriebnahme ein Hebel umgelegt – und die Photovoltaikanlage darf die solare Energie in nutzbaren Strom umwandeln. Dies macht in der Regel der Netzbetreiber, denn er stellt den Zähler und lässt ihn einbauen.Im EEG ist festgelegt, dass der Netzbetreiber maximal acht Wochen benötigen darf, um auf den Antrag zu reagieren.Die PV-Anlage muss bei der Bundesnetzagentur nicht persönlich angemeldet werden. Auch andere bevollmächtigte Personen können diese Aufgabe übernehmen. In vielen Fällen wird das der Installateur der Anlage sein.
Wenn Sie Ihre Anlage nicht registrieren, drohen ein Bußgeld und der Verlust Ihrer EEG-Vergütung. Die Eintragung kann nur online erfolgen – es gibt keine Papier-Formulare dafür. Seit April 2024 ist für Steckersolar-Geräte eine vereinfachte Anmeldung möglich.