Was droht bei Markenrechtsverletzung?
Für den Fall, dass Ihre Abmahnung unberechtigt ist, müssen Sie die Abmahnkosten sowie die gegnerischen Anwaltskosten tragen. Es besteht sogar das Risiko, dass es zu einem Löschungsverfahren Ihrer Marke kommt.Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor Sobald ein Zeichen im Geschäftsverkehr genutzt wird, um Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen, besteht die Gefahr, die Markenrechte Dritter zu verletzen.Den § 143 MarkenG stellt die Markenrechtsverletzung unter Strafe. Demnach müssen Dritte, die Logos oder Markennamen im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich verwenden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Was tun bei Markenverletzung : Bemerken Sie als Markeninhaber, dass Dritte Ihre Markenrechte verletzen, können Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gegen den Rechtsverletzer vorgehen, um die eigene Marke zu schützen. Sie können bereits vor einem Prozess aktiv werden (beispielsweise durch eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung).

Was kostet eine Markenrechtsverletzung

Dabei gilt die Regel: Je wertvoller die der Abmahnung zugrunde liegende Marke und je schwerwiegender der Verstoß ist, desto höher ist der Streitwert. Im Markenrecht setzen die Gerichte regelmäßig Streitwerte zwischen 25.000,- € und 100.000,- € fest.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht : Anders als im Markenrecht oder Patentrecht muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden, sondern entsteht bereits bei Schaffung des Werkes. Urheber sollten sich bei der Verletzung Ihrer Rechte zur Wehr setzen und die weitere unrechtmäßige Verwertung des Werkes verhindern.

Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.

Wann darf man fremde Marken nutzen

Erlaubt sind: Die Nutzung einer fremden Marke für die Kennzeichnung und Bewerbung von Waren, die vom Markeninhaber unter der entsprechenden Marke in den Verkehr gebracht wurde (sog. „Erschöpfung“). Vertreibt ein Händler fremde Markenprodukte, darf er die Waren selbstverständlich unter der jeweiligen Marke anbieten.Bisher: Eine Abmahnung bringt in der Regel unangenehme Kosten zur Folge: Sofort wird normalerweise ein "Aufwendungsersatz" fällig, also die Erstattung der Kosten z.B. für den Anwalt des Abmahners (meist zwischen 300 und 800 Euro) oder die Kostenpauschale eines abmahnenden Vereins/Verbands (meist zwischen 150-350 Euro).Abmahnungen wegen einer Markenrechtsverletzung sind sehr kostspielig. Das liegt daran, dass die Gegenstandswerte für die Unterlassungsansprüche sehr hoch sind. Regelmäßig liegen die Gegenstandswerte zwischen 50.000 EUR und 100.000 EUR.

Markenrecht mit dem Urheberrecht aushebeln – geht das Mehrere spektakuläre Fälle in letzter Zeit zeigen: Ja! Markenrecht & Urheberrecht können auf praxisrelevante Weise kollidieren. Was dann passiert und welches Recht mehr wiegt, ist aber nicht jedem bekannt.

Kann man Markenrechte verkaufen : Wenn Sie eine Marke besitzen und aus einem bestimmten Grund die Markenrechte verkaufen oder an jemand anderen übertragen möchten, ist dies rechtlich kein Problem – im Gegensatz zum Urheberrecht, das nach deutscher Gesetzgebung nicht verkäuflich ist.

Was kostet ein Markenschutz : Die Amtsgebühren, um eine Marke anzumelden, betragen 300 €. In dieser Gebühr sind bereits 3 Klassen an Waren und Dienstleistungen enthalten. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Bei elektronischer Anmeldung sind die Gebühren etwas günstiger, die Grundgebühr beträgt dann 290 €.

Was kostet Markenschutz

Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich.

Generell gilt für Marken, Logos, Wort-Bild-Marken und Bildmarken also, dass man sie für Publikationen, Artikel, Texte, Arbeitsvorlagen, in Vorträgen und Filmen erlaubnisfrei verwenden kann, solange man sie lediglich zitiert, und sie nicht zu eigenen, geschäftlichen oder werberischen Zwecken benutzt.Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass ein als Marke verwendetes oder eingetragenes Logo erst nach Einholung der Zustimmung des Markeninhabers, also meist des Herstellers, verwendet werden darf.

Was darf ein Dritter mit einer geschützten Marke nicht tun : B. Fälschung oder Kopie eine geschützte Marke ohne Erlaubnis des Inhabers für gewerbliche Zwecke nutzen. Der Markeninhaber darf Dritten untersagen, die Marke gewerblich zu verwenden – oder die Nutzung gegen Zahlung einer Lizenzgebühr erlauben. Das Markenrecht fußt auf dem Markengesetz (MarkenG).