Was besagt die Taxonomie-Verordnung?
Was wird geregelt Die Taxonomie-Verordnung enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können.In Bezug auf Dokumente bzw. Inhalte wird der Begriff Taxonomie für ein Klassifikationssystem, eine Systematik oder den Vorgang des Klassifizierens verwendet. Klassifizierungen können beispielsweise durch die Erfassung von Metadaten und/oder die Verwendung einer Ablagestruktur vorgenommen werden.Wen betrifft die Taxonomie Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen (vgl. §§ 289b, 315b HGB), auch dazu verpflichtet, Angaben zur Konformität ihrer Geschäftsaktivitäten mit der EU-Taxonomie offenzulegen.

Was bedeutet die EU-Taxonomie für Banken : Die Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie) als regulatorisches Klassifizierungssystem definiert die technischen Beurteilungsstufen nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, um die Kontrolle und Steuerung von Kapitalströmen sicherzustellen.

Was ist EU-Taxonomie einfach erklärt

EU-Taxonomie

Die Verordnung 2020/852 (EU) enthält die Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können.

Wie funktioniert Taxonomie : Die Taxonomie ist ein EU-weit gültiges System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Sie soll Anlegerinnen und Anlegern Orientierung geben und Kapital für den grünen Umbau von Energieproduktion und Wirtschaft anreizen.

Die europäische Taxonomieverordnung (Taxonomy Regulation, TR , VO ( EU ) 2020/852) legt ein einheitliches System von Kriterien fest, anhand dessen sich bestimmen lässt, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.

Die Umweltziele der Taxonomie sind: (1) Klimaschutz, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, (4) Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung von Verschmutzung und (6) Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.

Was legt die EU Taxonomieverordnung fest

Die europäische Taxonomieverordnung (Taxonomy Regulation, TR , VO ( EU ) 2020/852) legt ein einheitliches System von Kriterien fest, anhand dessen sich bestimmen lässt, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist.Den Bewertungsmaßstab stellen die sechs Umweltziele dar: Klimaschutz. Klimawandelanpassung. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen.