Wann zählt ein Wintergarten als beheizt?
Er wird lediglich in der Heizperiode auf 12 bis 19 °C beheizt, doch für ihn gelten bereits Regelungen nach der EnEV. Ein warmer Wintergarten dagegen, auch Wohnwintergarten genannt, wird ganzjährig auf 19 °C oder mehr beheizt.Wintergarten und Schwimmbäder:

  1. Wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind: 50 Prozent Wohnfläche.
  2. Wenn sie beheizt sind: 100 Prozent Wohnfläche.

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Bei der DIN 277 gelten Flächen unter Schrägen genauso wie Balkone oder auch unbeheizte Wintergärten vollständig als Wohnraum, d. h. die Grundfläche und die Wohnfläche sind identisch.

Ist ein Wintergarten eine Nutzfläche : Zu den Nutzungsflächen gehören neben diesen drei Bereichen auch eine Abstellkammer, die außerhalb der Immobilie liegt. Auch der Balkon und der Wintergarten zählen zu 100 Prozent zu den Nutzflächen. Das Treppenhaus und der Heizungsraum allerdings nicht.

Was ist ein beheizter Wintergarten

Den Wintergarten beheizen – Konvektionswärme muss!

Konvektionswärme wird durch Heizkörper abgegeben. Sie erzeugen eine Thermik: warme Luft steigt zur Decke auf, kalte Luft vom Boden wird nachgefördert. Durch diese Luftzirkulation wird der ganze Raum erwärmt. Diese Beheizung ist für den Wintergarten ideal.

Wann ist ein Wintergarten Wohnraum : Der beheizte Wintergarten ist der Wohnfläche zugehörig. Der unbeheizte Wintergarten wird zur Hälfte auf die Wohnfläche angerechnet. Dachgeschossflächen: Dachgeschossflächen werden bei der Höhe ab 2 Metern voll auf die Wohnfläche angerechnet. Bei einer Höhe ab 1 Meter bis 1,99 Metern erfolgt die Anrechnung zur Hälfte.

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.

Wintergarten: beim Wintergarten kommt es darauf an, ob der Wintergarten beheizt ist oder nicht. Der beheizte Wintergarten ist der Wohnfläche zugehörig. Der unbeheizte Wintergarten wird zur Hälfte auf die Wohnfläche angerechnet.

Ist ein unbeheizter Wintergarten Wohnraum

Kellerräume, Waschküche, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel mit einem Viertel der Fläche mit einberechnet, höchstens bis zur Hälfte. Ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder zählen nur mit der Hälfte ihrer Grundfläche, geheizte zu 100 Prozent.Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von • Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räu- men sowie • Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.Unter Umständen gehört auch ein Wintergarten zur Wohnfläche, die Voraussetzung ist allerdings, dass der Wintergarten beheizbar ist. Ein unbeheizter Wintergarten zählt nicht zur Wohnfläche, sondern zur Nutzfläche.