Ab dem 1.1.2025 dürfen bei Monosplitanlagen < 3 kg Füllmenge keine Kältemittel > GWP 750 eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die gängigen Kältemittel wie R410A und R407C nicht mehr verwendet werden dürfen.Kältemittel, die in der Klimaanlage verwendet werden, müssen den neuen europäischen Vorschriften entsprechen, um den Schutz der Umwelt und der Gesundheit zu gewährleisten. Ab 2022 sind Kältemittel wie R134a und R404a verboten, da sie einen hohen Treibhausgas-Anteil haben und die Umwelt beeinträchtigen können.Zitat. Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo man es findet. Das Kältemittel R32 gilt als Alternative für R410A, das ja ab 2025 in Split-Geräten bis 3 Kilogramm Füllmenge nicht mehr zum Einsatz kommen darf.
Welches Kältemittel will die EU verbieten : Die EU hat beschlossen, F-Kältemittel ab dem Jahr 2050 zu verbieten. Doch welche Auswirkungen hat dieses Verbot auf Wärmepumpen EFAHRER.com hat die potenziellen Folgen untersucht.
Welche Kältemittel sind ab 2027 verboten
Ab 2027 sollen F-Gase mit einem Treibhausgaspotenzial von über 150 verboten werden. Das bedeutet, dass ein Kilogramm dieses Kältemittels über 100 Jahre etwa 150-mal wirksamer als ein Kilogramm CO2 ist.
Welche Kältemittel sind zukunftssicher : Besonders das Kältemittel R290 (Propan) ist ein zukunftssicherer Ersatz für synthetische Kältemittel. Die CHA-Monoblock Luft/Wasser-Wärmepumpe von WOLF nutzt dieses umweltfreundliche Kältemittel bereits seit fünf Jahren.
Wie lange darf R32 noch verwendet werden Es ist bis auf Weiteres auch nach 2025 erlaubt, das Kältemittel R32 in Wärmepumpen und Klimaanlagen zu verwenden, denn es hat einen GWP von 675 und liegt damit unter dem verbotenen Grenzwert für GWPs über 750.
R32 ist aufgrund seiner hohen Verfügbarkeit, Leistung und Effizienz sehr beliebt, doch auch R454B und R452B sind unkomplizierte Alternativen und überzeugen durch potenziell geringe Systemqualifizierungskosten. Darüber hinaus kommen weitere Alternativen auf den Markt.
Welches Kältemittel für Wärmepumpen wird verboten
Wärmepumpen, in denen teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) als Kältemittel verwendet werden, sind seit 2015 von der Mengenbeschränkung dieser Stoffe durch die F-Gas-Verordnung betroffen.Das Befüllen von Bestandsanlagen mit Kältemitteln, die einen höheren Wert aufweisen, ist generell verboten. Dies betrifft etwa das Kältemittel R404A. Ab 2025 wird die gesetzliche Höchstgrenze bei 750 liegen.R290, auch als Propan bekannt, hat sich als eine vielversprechende Alternative zu R32 etabliert. Es hat ein sehr niedriges GWP von gerade einmal 3 und ist somit äußerst umweltfreundlich. Im Vergleich zu R32 reduziert R290 die Auswirkungen des Treibhauseffekts erheblich.
Gemäß der sog. F-Gase-Verordnung dürfen Wärmepumpen mit einem Kältemittel, das einen GWP-Wert von 750 oder mehr aufweist, ab 2025 nicht mehr verkauft werden. Durch einen GWP-Wert von 3 ist R290 nicht von den Beschränkungen der F-Gase-Verordnung betroffen.