Wann verfallen Markenrechte?
Markenschutz entsteht mit Eintragung der Marke in das Register. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und beträgt zunächst zehn Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.Wie lange ist eine Marke geschützt Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Die Schutzdauer kann durch rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr immer wieder um weitere 10 Jahre verlängert werden.Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

Wann wird Marke gelöscht : Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke nach der Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt worden ist (§ 49 MarkenG).

Kann eine Marke nach dem Markenrecht auch ohne Eintragung geschützt sein

Wird die Marke, trotz sehr großer Bekanntheit in Deutschland noch nicht benutzt, kann diese Notorietätsmarke auch ohne Eintragung geschützt sein. Sinn dieses Markenschutzes ist es, dass große Marken vor der formalen Eintragung als Marke im jeweiligen Land schon vor geschäftstüchtigen Anmeldern geschützt sein sollen.

Kann man Markenrechte verkaufen : Wenn Sie eine Marke besitzen und aus einem bestimmten Grund die Markenrechte verkaufen oder an jemand anderen übertragen möchten, ist dies rechtlich kein Problem – im Gegensatz zum Urheberrecht, das nach deutscher Gesetzgebung nicht verkäuflich ist.

Wo kann ich prüfen, ob eine Marke eingetragen ist

  1. Suchmaschinen wie Google.
  2. Handelsregister (für Firmennamen)
  3. Markendatenbanken wie DPMAregister, TMview und eSearch plus der Markenämter.
  4. Markencheck von eRecht24 Premium.
  5. Markenrecherche durch einen Anwalt.


Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.

Wo kann ich sehen ob eine Marke geschützt ist

In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken.Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.Marken sind übertragbar: Markenrechte können unabhängig vom Inhaber oder Unternehmen übertragen werden. Unterschiedliche Übertragungsmöglichkeiten: Vollständige, teilweise oder spezifische Waren/Dienstleistungsklassen.

Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Im Markenrecht werden in der Regel bei Erstbegehung Geldstrafen verhängt. Diese liegen in der Regel im Bereich 30 bis 180 Tagessätze.

Wie teuer sind Markenrechte : Die Amtsgebühren, um eine Marke anzumelden, betragen 300 €. In dieser Gebühr sind bereits 3 Klassen an Waren und Dienstleistungen enthalten. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Bei elektronischer Anmeldung sind die Gebühren etwas günstiger, die Grundgebühr beträgt dann 290 €.

Was kostet eine Markenrechtsverletzung : Dabei gilt die Regel: Je wertvoller die der Abmahnung zugrunde liegende Marke und je schwerwiegender der Verstoß ist, desto höher ist der Streitwert. Im Markenrecht setzen die Gerichte regelmäßig Streitwerte zwischen 25.000,- € und 100.000,- € fest.