« Zum aktuellen Stand ist weder ein Gesetzesentwurf noch ein Zeitrahmen für weitere Maßnahmen bekannt. Somit bleibt zum aktuellem Stand festzuhalten: Die Steuerklassen III und V werden nicht abgeschafft!Das Ehegattensplitting ist die Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden ist. Eine Abschaffung widerspricht dem Grundgedanken der Verfassung, Ehe und Familie nach Artikel 6 GG zu schützen.Die Ampel hatte schon 2021 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Damit fiele die Möglichkeit weg, im Laufe des Steuerjahres das größere Einkommen weniger und das kleine Einkommen höher zu besteuern.
Welche Steuerklassen gibt es 2024 : Zur Auswahl stehen dabei Klasse III/V oder Klasse V/III, sowie Klasse IV/IV oder IV/Faktor. Alleinstehende, die von Steuerklasse 1 in Klasse 2 wechseln wollen, da sie vom Entlastungsbetrag für ein Kind profitieren möchten, müssen dafür den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" verwenden.
Was passiert wenn Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft wird
Die Steuerklassenkombination aus 3 und 5 verpflichtet euch zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden, hierzu gibt es aber noch keinen festen Zeitpunkt. Als Alternative gibt es schon seit 2010 die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren.
Werden die Steuerklassen 3 und 5 wirklich abgeschafft : Mehr ist noch nicht passiert: Es gibt kein Gesetz, und selbst ein Gesetzentwurf ist nicht in Sicht. »Eckpunkte« existieren allenfalls als Gerücht. Das bedeutet auch, dass die Steuerklassen III und V nicht in absehbarer Zeit abgeschafft werden.
Die Ampelkoalition will die Steuerklassen III und V abschaffen. Das betrifft Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen. Durch die Verschmelzung der Steuerklassen würden der Besserverdienende künftig weniger Netto vom Brutto erhalten. Der andere Partner mit geringerem Gehalt bekommt dann mehr.
Deshalb will die Ampel das Modell III/V abschaffen, das sich für Ehepaare rentiert, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Mehrverdiener wählt Lohnsteuerklasse III, profitiert von allen Freibeträgen und zahlt dadurch weniger Lohnsteuer.