➢ Sofern Ihr Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, muss § 13b zwingend angewendet werden. Damit Sie sicherstellen, dass Ihr Auftraggeber wirklich selbst Bauleistungen erbringt, sollten Sie sich von Ihm eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung für §13b UStG übergeben lassen.Wann Sie eine Reverse Charge Rechnung ausstellen müssen
Prinzipiell werden Reverse Charge Rechnungen bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften angewandt. Zumeist handelt es sich dabei um Rechnungen an Kunden im EU-Ausland. Dennoch können Reverse Charge Rechnungen auch bei Drittlandsgeschäften genutzt werden.Wird – wie leider in der Praxis häufig – entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG. schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG.
Wer fällt unter 13b : Als Bauleistung gelten im Bereich des § 13b UStG alle Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
Ist 13b verpflichtend
Wenn Sie der Leistungserbringer sind, bitten Sie Ihren Auftraggeber um eine gültige § 13b UStG-Bescheinigung. Die Nachfrage dient ausschließlich Ihrer eigenen Rechtssicherheit. Sie sind nicht zur Anforderung verpflichtet.
Wann braucht man den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft : Nach der Gesetzesbegründung liegt diese Voraussetzung vor, wenn der Leistungsempfänger mindestens 10 % seiner weltweit ausgeführten Umsätze im Bereich von Bauleistungen bzw. Gebäudereinigungsleistungen ausführt. Zum Nachweis erteilt die Finanzverwaltung dem Unternehmer eine Bescheinigung.
In § 194 ff. BGB ist die Verjährung von Zahlungsansprüchen des täglichen Geschäftsverkehrs geregelt. Die Verjährungsfristen für Rechnungen betragen demnach 3 Jahre und beziehen sich auf den Schluss eines Kalenderjahres. Das heißt, dass mit Ablauf des 31.12.2022 Rechnungen aus dem Jahr 2019 verjähren.
§ 13b UStG, die auch als „Reverse-Charge-Verfahren“ bezeichnet wird. Wesentlicher Sinn und Zweck der Vorschrift ist die Sicherung des Steueraufkommens. Zudem hat die Vorschrift bei Leistungsbezügen aus dem Ausland auch eine gewisse Vereinfachungsfunktion für den ausländischen Unternehmer zum Ziel.
Welche Umsätze fallen unter 13b UStG
Wird eine unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG fallende Bauleistung an einen Unternehmer für dessen nichtunternehmerischen Bereich erbracht und erbringt dieser nachhaltig Bauleistungen, ist er für diesen Umsatz ebenfalls als Leistungsempfänger Steuerschuldner (§13b Abs. 5 Satz 7 UStG).In der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen sein. In der Rechnung muss ein Hinweis aufgeführt werden, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet. z.B.:"Hiermit erlaube ich mir folgende Rechnung für Bauleistungen zu stellen.Als Bauleistung im Bereich des § 13 b UStG gelten alle Werklieferungen und sonstigen Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
Sofern die Bagatellegrenzen überschritten sind und keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt, muss der Auftraggeber 15 Prozent vom Rechnungsbetrag einbehalten.
Wie lange darf zwischen Leistung und Rechnung liegen : Die 6-monatige Frist im Falle der Rechnungsstellung stellt sicher, dass Leistungen zeitnah oder überhaupt abgerechnet werden und es nicht zur Schwarzarbeit kommt. Wird keine Rechnung zwischen Unternehmen erstellt, gehen dem Staat Einnahmen verloren, denn es wird keine Umsatzsteuer erhoben und abgeführt.
Wie lange kann man nachträglich eine Rechnung stellen : Eine Verjährung gibt es bei Rechnungen nicht, das heißt, es ist durchaus möglich, eine Rechnung auch nachträglich noch zu stellen. Dies muss allerdings am besten innerhalb von drei Kalenderjahren nach Erbringung der Leistung geschehen, damit vonseiten des Unternehmens weiterhin ein Recht der Bezahlung besteht.
Wann muss das Reverse-Charge Verfahren angewendet werden
Das Reverse-Charge-Verfahren wird in der Regel bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorgängen angewandt, kommt aber nur dann zum Einsatz, wenn es sich beim Leistungsempfangenden um ein Unternehmen oder eine juristische Person handelt.
Nicht zu den Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Bauwerk gehören das Anlegen von Gärten und von Wegen in Gärten, soweit dabei keine Bauwerke hergestellt, instand gesetzt, geändert oder beseitigt werden, die als Hauptleistung anzusehen sind.von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG von einem im Inland ansässigen Unternehmer im Inland erbracht, so ist der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er im Zeitpunkt des Leistungsbezugs Unternehmer ist und selbst nachhaltig Bauleistungen im o. b. Sinne erbringt oder erbracht hat (vgl.
Wann muss die Rechnung gestellt werden : Eine Rechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung gestellt werden (§ 14 UStG). Der Grund ist, dass eine solche Leistung korrekt abgerechnet werden muss und dadurch Umsatzsteuer fällig wird. Andernfalls kann ein Bußgeld drohen. Steuerfreie Rechnungen sind von dieser Regelung ausgenommen.