Generell: Nein. Das gilt auch für toll ausgebaute, beheizbare Hobbyräume! Es gibt zwar viele Meinungen, die hier 50 % der Grundfläche als Wohnfläche ansetzen. Der BGH hat sogar einen Hobbyraum zu 100 % Wohnfläche „verurteilt“ (BGH VIII ZR 231/06 vom 23.05.2007).Wohnflächenberechnung nach DIN 277
DIN 277 | |
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Keller, Waschkeller | 100% der Fläche |
Flächen unter Dachschrägen | 100% der Fläche |
Flächen unter Treppen | Ab 1,5 Metern Höhe: 100% der Fläche |
Treppen | 100% der Fläche |
Keller, die zu 100% unter der Erde liegen, können in der Regel nicht in die Wohnfläche einbezogen werden, egal wie schön sie ausgebaut sind. Weitere Kriterien sind: Ein Keller zählt nur dann, wenn er in der gleichen Qualität und nach den gleichen Standards fertiggestellt ist wie der Rest des Hauses.
Ist Gästezimmer im Keller Wohnfläche : Auch ein Gästezimmer oder ein Partyraum im Keller gilt erst ab einer Raumhöhe von mindestens zwei Metern als Wohnfläche. Unter Umständen gehört auch ein Wintergarten zur Wohnfläche, die Voraussetzung ist allerdings, dass der Wintergarten beheizbar ist.
Wann ist ein Keller ein Wohnkeller
Was ist ein Wohnkeller Wohnkeller sind Kellerräume, die für Wohnzwecke genutzt werden können und entsprechend ausgebaut und eingerichtet sind. Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, spricht man auch von einer Kellerwohnung.
Ist ein Hobbyraum im Keller ein Aufenthaltsraum : Die Wohnfläche einer Wohnung berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung. Danach zählen z.B. Hobbyräume im Keller und Räume im Dachgeschoß nicht bzw. nur teilweise zur Wohnfläche.
Die Wohnfläche einer Wohnung berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung. Danach zählen z.B. Hobbyräume im Keller und Räume im Dachgeschoß nicht bzw. nur teilweise zur Wohnfläche.
Keller- und Zubehörräume wie Abstellräume, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume oder Garagen werden bei der Berechnung der Grundsteuer allerdings nicht berücksichtigt, da die Berechnung der Wohnfläche nicht nach DIN 277, sondern nach der Wohnflächenordnung erfolgt.
Wie werden hobbyräume berechnet
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg kam jedoch zu dem Urteil, dass Hobbyräume zur Gesamtwohnfläche zählen und somit auch vollständig angerechnet werden dürfen, sofern sie nach WoFlV eine lichte Raumhöhe von zwei Metern haben und sie ausschließlich zur Wohnung gehören (Az 232 C 67/18).Laut Wohnflächenverordnung ist die Grundfläche eines Raumes vollständig anzurechnen, wenn er eine lichte Höhe von mindestens zwei Metern hat sowie ausschließlich zu der Wohnung gehört. Beides war hier der Fall. Das gilt auch, wenn die Fläche des Hobbyraums im Mietvertrag separat zur übrigen Wohnfläche ausgewiesen ist.Die Wohnfläche einer Wohnung berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung. Danach zählen z.B. Hobbyräume im Keller und Räume im Dachgeschoß nicht bzw. nur teilweise zur Wohnfläche.