Die Klage hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Die statthafte Klageart richtet sich nach dem Klagebegehren (§ 88 VwGO); die Anfechtungsklage gem. § 42 Abs. 1, 1.Eine Klage (bzw. ein Rechtsmittel) hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Die Zulässigkeit bezeichnet dabei die formellen Prozessvoraussetzungen, das heißt das Gericht prüft in einem ersten Schritt, ob es in der Sache überhaupt eine Entscheidung treffen kann.Als unbegründet bezeichnet die juristische Fachsprache einen Antrag, eine Klage, einen Rechtsbehelf oder ein Rechtsmittel, der oder dem durch eine Gerichts- oder Behördenantwort der Erfolg verwehrt wird, ohne dass die Statthaftigkeit oder Zulässigkeit der Eingabe bestritten wird.
Wann hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg : Ist Ihr Widerspruch zulässig, dann hat er in der Sache Erfolg, wenn die Überprüfung ergibt, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und Sie tatsächlich in Ihren Rechten verletzt.
Kann eine Klage ohne Verhandlung abgewiesen werden
Erkenntnisverfahren: Der Weg zur Entscheidung
So kann das Gericht das Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung durchführen, sofern keine Partei einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellt. Das Gericht kann ein schriftliches Vorverfahren anordnen oder einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.
Wie lange dauert es von der Klage bis zum Gerichtstermin : Zwischen Einbringung der Klage und Ladungstermin liegt regelmäßig ein Zeitraum von ca 6 bis 8 Wochen. Wenn die beklagte Partei sich zur Abwehr der Klage entscheidet, wird sie ebenfalls ihre Sicht schildern und ihre Beweise anbieten und auch formale Einwände bedenken, wie etwa, ob der Anspruch verfristet ist.
Zwischen Einbringung der Klage und Ladungstermin liegt regelmäßig ein Zeitraum von ca 6 bis 8 Wochen. Wenn die beklagte Partei sich zur Abwehr der Klage entscheidet, wird sie ebenfalls ihre Sicht schildern und ihre Beweise anbieten und auch formale Einwände bedenken, wie etwa, ob der Anspruch verfristet ist.
Das Gericht prüft, ob der Kläger die Klage ordnungsgemäß erhoben hat. Die Klageschrift muss von einer postulationsfähigen Person unterschrieben sein (§§ 130 Nr. 6, 253 Abs. 4 ZPO).
Wann ist eine Klage begründet
Die Klage ist begründet, wenn das Gericht bei Schluss der mündlichen Verhandlung alle anspruchsbegründenden Tatsachen feststellen konnte und der Beklagte weder rechtshindernde und/oder rechtsvernichtende Einwendungen noch rechtshemmende Einreden mit Erfolg geltend gemacht hat.Das Widerspruchsverfahren dient dazu, Verwaltungsakte, mit denen die Betroffenen nicht ein- verstanden sind, noch einmal verwaltungsintern auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder zu ändern.Nach Zustellung der Klage muss der Beklagte sich zur Klage erklären. So muss er eine Erklärung abgeben, ob er sich gegen die Klage verteidigen möchte (sogenannte Verteidigungsanzeige). Gemäß § 276 Absatz 1 Satz 1 ZPO besteht eine zwei wöchige Notfrist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige.
In einem Klageverfahren ergeht nach einer mündlichen Verhandlung üblicherweise ein Urteil. Im Einverständnis der Beteiligten kann auch ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren ein Urteil gesprochen werden. Im schriftlichen Verfahren kann über eine Klage außerdem durch Gerichtsbescheid entschieden werden.
Wie lange darf die Antwort auf einen Widerspruch dauern : Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein.
Was passiert nach Widerspruch gegen Bescheid : Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Wie lange dauert ein Widerspruch beim Sozialgericht
Wie lange dauert eine Klage vor dem Sozialgericht Ein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht kann lange dauern. Bis zu einem Urteil können etwa drei bis fünf Jahre vergehen. Es kann aber auch kürzer oder länger dauern.
Im Gesetz steht, die Behörde muss KURZFRISTIG entscheiden, SPÄTESTENS aber nach 3 Monaten. „Kurzfristig“ ist also die Regel und „spätestens“ die Ausnahme. Nur bei Drittland-Diplomen hat die Behörde 4 Monate. Ist die Frist verstrichen, dann wirkt das Wort „Untätigkeitsklage“ Wunder.Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein. Nach den Umständen des Einzelfalls kann diese Frist kürzer oder auch länger sein. Es gibt keine verbindli- chen Höchstfristen für eine Widerspruchsentscheidung.
Kann das Sozialgericht ohne Verhandlung entscheiden : An der mündlichen Verhandlung wirken neben der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter, die oder der das Verfahren bisher geführt haben, außerdem zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter mit. In einfachen Fällen kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden.