Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.Verfall einer Marke (§ 49 MarkenG)
Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt worden ist, sie inzwischen geeignet ist, das Publikum zu täuschen oder der Inhaber nicht mehr die Voraussetzungen des § 7 MarkenG erfüllt.Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag für verfallen erklärt und gelöscht, wenn die Marke nach der Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt worden ist (§ 49 MarkenG).
Wann ist eine Marke nicht schutzfähig : Vom Schutz ausgeschlossen sind neben Zeichen, die nicht klar und eindeutig bestimmbar sind, vor allem Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich beschreiben.
Was fällt unter Markenschutz
Markenrechtliche geschützt können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen werden. Nach § 4 Nr. 1 MarkenG entsteht der Markenschutz grundsätzlich erst durch die gebührenpflichtige Anmeldung und Eintragung des Zeichens in das Markenregister.
Wie funktioniert Markenschutz : Schritt 7: Erneuerung des Markenschutzes nach 10 Jahren
Der Schutz einer Marke gilt für 10 Jahre nach Anmeldung der Marke beim Markenamt. Unternehmer können den Schutz nach 10 Jahren gegen eine Gebühr verlängern. Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, für wie viele Klassen die Anmeldung und der Schutz erfolgt ist.
In DPMAregister können Sie kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken.
Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.
Wie kann ich prüfen ob eine Marke geschützt ist
mit einer Markenrecherche in den Datenbanken des DPMA überprüfen. Dort sind alle angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen deutschen Marken aufgelistet. Um die Markenrechte vollständig zu prüfen, müssen Sie sowohl nach identischen Markennamen als auch ähnlichen Markenzeichen suchen.Die Amtsgebühren, um eine Marke anzumelden, betragen 300 €. In dieser Gebühr sind bereits 3 Klassen an Waren und Dienstleistungen enthalten. Jede weitere Klasse kostet 100 €. Bei elektronischer Anmeldung sind die Gebühren etwas günstiger, die Grundgebühr beträgt dann 290 €.Hierzu raten wir Ihnen insbesondere Einsicht ins Handelsregister (www.handelsregister.de) zu nehmen, Branchenadressbücher zu durchsuchen und Suchmaschinen im Internet zu nutzen. Weiter sollten Sie Einsicht ins Markenregister (www.dpma.de) nehmen und überprüfen, ob der Wunschname bereits markenrechtlich geschützt ist.
Die Firmenausschließlichkeit ist ein Grundsatz des Firmenrechts und bedeutet, dass sich eine neue Firma an demselben Ort von bereits bestehenden Namen (Firma) eindeutig unterscheiden muss. Dies ist erforderlich, damit eine Verwechslung ausgeschlossen werden kann.
Kann eine Marke nach dem Markenrecht auch ohne Eintragung geschützt sein : Wird die Marke, trotz sehr großer Bekanntheit in Deutschland noch nicht benutzt, kann diese Notorietätsmarke auch ohne Eintragung geschützt sein. Sinn dieses Markenschutzes ist es, dass große Marken vor der formalen Eintragung als Marke im jeweiligen Land schon vor geschäftstüchtigen Anmeldern geschützt sein sollen.
Wie viel kostet es eine Marke zu schützen : Bei der Markenanmeldung für eine Marke sind in den Gebühren von 300 Euro (bei elektronischer Markenanmeldung 290 Euro), die das DPMA erhebt, drei Waren- und Dienstleistungsklassen bereits enthalten. Je zusätzlicher Klasse werden 100 Euro durch das DPMA im Zuge der Markenanmeldung berechnet.
Welche Strafe bei Markenrechtsverletzung
Die „einfache“ strafbare Kennzeichenverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wenn der Täter gewerbsmäßig oder bandenmäßig handelt, beträgt die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren! Ein gewerbsmäßiges Handeln ist nicht selten.
– Kosten einer deutschen Markenanmeldung (DPMA)
Die Anmeldung einer deutschen Marke erfolgt durch Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Grundgebühr für die Anmeldung einer deutschen Marke beträgt 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung). Diese Grundgebühr ist bei allen Markenarten gleich.Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. Der Firmenname darf nicht irreführend sein. Ein Firmenname, der Begriffe wie Institut, Finanz, Bio, Zentrum, Bank oder Europäisch enthält, ist deshalb häufig unzulässig.
Kann man seine Firma nennen wie man will : Eine Unternehmensbezeichnung ohne den Namen des Inhabers ist demnach unzulässig. Es ist jedoch zulässig, eine Ergänzung durch einen Fantasie-, Bran- chen- oder Sachnamen vorzunehmen. Erlaubt sind zudem zusätzliche Branchenbezeichnun- gen, die auf die Produk- te oder Leistungen hin- weisen.