Wann darf ein Polizist mich kontrollieren?
Die Polizeibeamten haben das Recht, auch ohne Grund Stichproben zu machen und Verkehrsteilnehmer anzuhalten. Die Beamten sind allerdings auch verpflichtet, sich gegenüber dem Verkehrsteilnehmer auszuweisen. Die rechtliche Grundlage für die Polizeikontrolle ist in §36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert.Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden.Selbstverständlich kann man sich erst einmal einer Taschenkontrolle durch die Polizei verweigern. Diese Verweigerung wird allerdings nur von kurzer Dauer sein, denn die Polizei ist berechtigt, im Verdachtsfall eine Durchsuchung durchzuführen.

Kann man taschenkontrolle verweigern : Ohne einen konkreten Verdacht ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt unzulässig. Verweigern Sie eine unbefugte Taschenkontrolle, ist dies kein Grund für ein Hausverbot. Ein Dieb, der auf frischer Tat ertappt wird, darf kontrolliert werden. Ihm kann zudem ein Hausverbot erteilt werden.

Was darf ein Polizist bei einer Kontrolle nicht

Auto durchsuchen erlaubt Die Polizei darf das Auto bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder durchsuchen, noch Türen öffnen oder ins Fahrzeug greifen. Dazu benötigt sie einen Durchsuchungsbeschluss oder es muss der Verdacht einer Straftat vorliegen, sodass Gefahr im Verzug und sofortiges Handeln nötig ist.

Bin ich dazu verpflichtet der Polizei meinen Ausweis zu zeigen : Generell sind nur öffentliche Stellen und Behörden befugt, von Personen einen Ausweis zu verlangen. So sind ausschließlich Landespolizei, Bundespolizei, Zoll und Ordnungsamt berechtigt, von Bürgern in der Öffentlichkeit das Vorzeigen eines Ausweises zu verlangen.

Alles, was über die Überprüfung des Zustands und der Beladung hinausgeht, können Sie grundsätzlich verweigern, sofern Sie freundlich bleiben. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Aussageverweigerung.

Bei Kontrollen werden Personalien, Führerschein und Fahrzeugschein überprüft; Durchsuchungen erfordern einen richterlichen Befehl oder begründeten Verdacht. Fahrer können Alkohol- und Drogentests verweigern, was jedoch zu weiteren polizeilichen Maßnahmen führen kann.

Wann darf die Polizei meinen Rucksack durchsuchen

Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Dies setzt voraus, dass hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass dieser eine strafbare Handlung begangen hat.Polizisten dürfen Ihnen auch die Fragen: "Woher kommen Sie" oder "Wohin wollen Sie" stellen, jedoch müssen Sie diese nicht beantworten. Denn abgesehen von Fragen über die eigene Person, springt hier für Sie das Aussageverweigerungsrecht ein.Es besteht aber keine Verpflichtung, das Ausweisdokument bei jeder dienstlichen Handlung vorzuzeigen. Auf explizite Nachfrage aber sind Polizeibeamte verpflichtet, sich auszuweisen, ihren Namen, teilweise auch Dienstnummer, Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen, so der ACE.

Auch wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, zum Beispiel bei gewalttätigen Demonstrationen, ist eine Personenkontrolle erlaubt. Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen dürfen nur Fragen nach der Identität und der Staatsangehörigkeit gestellt werden.

Was darf die Polizei bei einer Kontrolle nicht : Die Polizei darf das Auto bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle weder durchsuchen, noch Türen öffnen oder ins Fahrzeug greifen. Dazu benötigt sie einen Durchsuchungsbeschluss oder es muss der Verdacht einer Straftat vorliegen, sodass Gefahr im Verzug und sofortiges Handeln nötig ist.

Bin ich verpflichtet mich vor der Polizei ausweisen : Führen Bundespolizisten Amtshandlungen Ihnen gegenüber durch, können Sie grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen.

Welche Fragen muss ich der Polizei nicht beantworten

Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten. Eine Auswahl der kontrollierten Person anhand diskriminierender Merkmale wie der Hautfarbe ist nicht zulässig.