Sie sind dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Auftragsarbeit eine Nettorechnung zu stellen.Als Bauleistung gelten im Bereich des § 13b UStG alle Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung oder Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.➢ Sofern Ihr Auftraggeber selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, muss § 13b zwingend angewendet werden. Damit Sie sicherstellen, dass Ihr Auftraggeber wirklich selbst Bauleistungen erbringt, sollten Sie sich von Ihm eine im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültige Bescheinigung für §13b UStG übergeben lassen.
Welche Leistungen fallen unter das Reverse-Charge Verfahren : Beispiele: Im Inland steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, die von einem im Ausland ansässigen Unternehmer ausgeführt werden; Bezug von Bauleistungen. Dies sind Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.
Was fällt nicht unter 13b UStG
Nicht zu den Bauleistungen im Zusammenhang mit einem Bauwerk gehören das Anlegen von Gärten und von Wegen in Gärten, soweit dabei keine Bauwerke hergestellt, instand gesetzt, geändert oder beseitigt werden, die als Hauptleistung anzusehen sind.
Was passiert wenn ich 13b UStG nicht beachtet : Wird – wie leider in der Praxis häufig – entgegen § 13b UStG das Reverse-Charge-Verfahren unzutreffend nicht angewendet, schuldet der Leistungsempfänger trotzdem die Umsatzsteuer nach § 13b UStG. schuldet er diese zusätzlich als zu hoher Umsatzsteuerausweis nach § 14c Abs. 1 UStG.
Hinweis für Kleinunternehmer: Sie werden als Leistungsempfänger nicht Steuerschuldner, wenn der leistende Unternehmer Kleinunternehmer ist und bei ihm die Steuer nach § 19 UStG nicht erhoben wird (§ 13b Abs. 5 Satz 8 UStG).
Wird eine unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG fallende Bauleistung an einen Unternehmer für dessen nichtunternehmerischen Bereich erbracht und erbringt dieser nachhaltig Bauleistungen, ist er für diesen Umsatz ebenfalls als Leistungsempfänger Steuerschuldner (§13b Abs. 5 Satz 7 UStG).
Was passiert wenn keine 13b Bescheinigung vorliegt
Ohne Vorlage einer gültigen § 13b Bescheinigung sollte der Bau(sub)unternehmer daher grds. keine Nettorechnung erteilen. Die § 48b EStG Bescheinigung dagegen wirkt in die entgegengesetzte Richtung. Sie dient nicht als Nachweis für den Bau(sub)unternehmer, sondern als Nachweis für den Kunden.§ 13b UStG, die auch als „Reverse-Charge-Verfahren“ bezeichnet wird. Wesentlicher Sinn und Zweck der Vorschrift ist die Sicherung des Steueraufkommens. Zudem hat die Vorschrift bei Leistungsbezügen aus dem Ausland auch eine gewisse Vereinfachungsfunktion für den ausländischen Unternehmer zum Ziel.Die Rechnung nach bei § 13b UStG
- Name und Anschrift des oder der Rechnungsersteller:in.
- Name und Anschrift des oder der Rechnungsempfänger:in.
- Datum der Rechnungserstellung.
- Der Nettobetrag für die Lieferung.
- Steuernummer des oder der Rechnungserstellung oder alternativ die Umsatzsteuer-ID.