Sind Stundenzettel ohne Unterschrift gültig?
Eine Unterschrift des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers auf dem Stundenzettel ist nicht erforderlich. Allerdings muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die aufgezeichneten Arbeitszeiten korrekt sind.Was muss der Stundenzettel enthalten Die wichtigsten Inhalte, welche in einem Stundenzettel enthalten sein sollten, sind Name, Datum, Ort, Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeit und tägliche Gesamtarbeitszeit.Was muss auf einem Stundenzettel enthalten sein

  • Name, Datum, Ort.
  • Beginn der Arbeit und Arbeitsende und tägliche Gesamtarbeitszeit.
  • Ruhepausen und Reisezeiten.
  • Abwesenheitszeiten, wie z.B. Urlaub oder Weiterbildung.
  • Arbeitszeit, auf verschiedene Projekte aufgeteilt bzw.

Wie wird ein Stundenzettel ausgefüllt : Die Stundennachweis-Vorlage muss neben dem Namen des Arbeitnehmers folgende Informationen und Daten enthalten:

  1. Datum.
  2. Personalnummer, falls vorhanden.
  3. Beginn der Arbeitszeit (Uhrzeit)
  4. Ende der Arbeitszeit (Uhrzeit)
  5. Dauer der Arbeitszeit.
  6. Pausen.
  7. Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungstage.

Wann müssen Stundenzettel unterschrieben werden

Was muss im Stundennachweis stehen Gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG sind für Minijobber und Beschäftigte der betroffenen Wirtschaftszweige Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen und zwar spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages, der auf die erbrachte Arbeitsleistung folgt.

Wie muss ein Arbeitszeitnachweis aussehen : Ein Stundenzettel sollte mindestens Unternehmen, Name der/des Angestellten, Datum, Beginn sowie Ende und Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Unterschrift beider Parteien beinhalten.

In § 16 Abs 2 ArbZG-E heißt es: „der Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. “ Damit bleiben Arbeitgeber:innen für die ordnungsgemäße Dokumentation der Zeiterfassung verantwortlich.

Die Einhaltung des MiLoG und damit die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten werden vom Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter geprüft.

Wie müssen Arbeitszeiten aufgezeichnet werden

Arbeitgeber müssen daher zukünftig bei jedem Arbeitnehmer die vollständige Arbeitszeit aufzeichnen und diese Aufzeichnungen zwei Jahre aufbewahren. Als Mittel zur Arbeitszeiterfassung kommen zum Beispiel Stundenzettel, Excel-Tabellen, Stechuhrkarten oder elektronische Zeiterfassungssysteme in Betracht.